Urlaub ist überall dort, wo ich gerade nicht bin (hier: Tahiti / Französisch-Polynesien) - Foto: Julius Silver - pixabay

URLAUB 2021

Tipps und Sicherheiten zur Urlaubsplanung in Zeiten von Corona 2021

Einige haben die Sonderangebote für Urlaubsreisen in diesem Jahr bereits genutzt. Andere warten, was in Sachen Impfausweis ansteht, welche Länder bereist werden können oder welche Länder möglicherweise nicht mehr bereist werden können. Was ist, wenn ich meinen Urlaub gar nicht antreten kann und was ist, wenn ich im Urlaubsland keine Erlaubnis mehr habe zu reisen? – Der ADAC Mittelrhein e.V. hat einige Tipps für die diesjährige Urlaubsplanung notiert.

Die Trierer Umschau publiziert hier die vollständige Presseinformation – zusammen mit einer Einladung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März 2021 sich des Themas Reisebuchungen, Vorkasse und Stornierung widmen will:

Die Corona-Pandemie bremst den Tourismus in weiten Teilen komplett aus. Viele Menschen hoffen nun wieder auf einen Urlaub im Ausland. Doch die Lage bleibt unübersichtlich.

Sandra Dany, Leiterin Vertrieb beim ADAC Mittelrhein e.V., gibt Tipps für die Urlaubsplanung in Krisenzeiten. „Grundsätzlich sollten Reisende nur ein Ziel buchen, für das keine Reisewarnung gilt. Um im Fall der Fälle Stornierungskosten zu vermeiden, kann ich nur jedem raten, eine Pauschalreise zu buchen. Dann bekommt man einen Voucher und ist auf der sicheren Seite.“

Der Voucher ist in Höhe des Reisepreises gegen eine Insolvenz abgesichert. Die Absicherung erfolgt über den sogenannten Reisepreissicherungsschein, für den die Reiseveranstalter bei entsprechenden Versicherungsgesellschaften eine Vereinbarung getroffen haben. Denn die Reiseveranstalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Buchungen ihrer Kunden abzusichern. Dies betrifft die Erstattung des gesamten Reisepreises inklusive Anzahlung – egal, ob zum Beispiel eine Fluggesellschaft ihren Betrieb einstellt oder ein Hotel wegen Insolvenz schließt.

Besser Pauschal- statt Individual-Reise buchen

Wer lieber selbst seine Reise plant, geht durchaus ein Risiko ein. Wenn die Airline in der Zwischenzeit den Flug gecancelt hat, muss das Hotel am Urlaubsort nicht unbedingt Kulanz walten lassen. Und umgekehrt ist es unwahrscheinlich, dass eine Fluggesellschaft die Kosten erstattet, nur weil das Hotel am Urlaubsort Corona-bedingt geschlossen ist. „Bei einer Pauschalreise bleibe ich nicht auf den Kosten sitzen und muss mich auch nicht mit Airlines, Hotels & Co. auseinandersetzen“, sagt Sandra Dany.

Reisewarnung während Urlaub: was nun?

Wer einen Pauschalurlaub in einem Land gebucht hat, für das danach oder während des Reisezeitraumes eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ausgesprochen wird, kann kostenfrei von der Reise zurücktreten. Deutsche Gerichte werten eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes als starkes Indiz für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die eine kostenfreie Stornierung ermöglichen.

Individual-Urlauber, die wegen einer Reisewarnung nicht verreisen können, sollten sich mit ihrem Hotel in Verbindung setzen, um eine Kulanzregelung zu finden. Auch wer einen Flug gebucht hat, sollte die Fluggesellschaft direkt kontaktieren, um eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder ein alternatives Ziel zu erreichen. Hier kann es allerdings zu Zusatzkosten kommen.

Fragen, Fragen und noch mehr Fragen

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat sich der vielen Verbraucher-Fragen angenommen und informiert zum Weltverbrauchertag am 15. März 2021 zum Thema Buchung, Vorkasse und Stornierung von Reisen:

Sollte ich jetzt schon für Sommer oder Herbst buchen? Was ist bei der Buchung zu beachten? Welche Beschränkungen müssen geduldet werden? Soll ich Vorkasse leisten? Welche Anzahlungen sind zulässig? Wie lange kann ich stornieren? Kann ich kostenlos stornieren? Können die zu erwartenden Einschränkungen ausreichen, um von der Reise kostenfrei zurückzutreten? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt die Verbraucherzentrale an einer Telefonhotline und in einem Web-Seminar.

Anlässlich des Weltverbrauchertags, der jährlich am 15. März stattfindet, bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine Aktionswoche rund um das Thema Reisen an. Unter der Rufnummer (06131) 28 48 222 beantworten die Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale von Montag, 15. März 2021 bis Donnerstag, 18. März 2021 zwischen 16 und 18 Uhr Fragen zu Reisebuchungen, Reiseverträgen, Vorkasse, Stornierung und vielem mehr.

Am Freitag, 19. März 2021 um 17 Uhr informiert die Reiseexpertin der Verbraucherzentrale Julia Gerhards über rechtliche Fragen rund um Buchung, Vertragsabschluss und Stornierungsregeln und beantwortet Fragen der Teilnehmenden.
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist möglich unter: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/reise-mobilitaet/webseminar-weltverbrauchertag-wohin-geht-die-reise-mit-den-reisen-56655 .

Quelle: ADAC Mittelriehn e.V. / Mirco Hillmann & Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz / Renate Schröder, Leiterin der Beratungsstelle Trier – 4. März 2021
Foto: Julius Silver – pixabay