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Schadensersatz für den Floh der Katze des Nachbarn?
Die Trierer Umschau schätzt die Pressemeldung der LBS – vor allem mit den Karikaturen von Jürgen Tomicek (vgl. auch http://www.tomicek.de/) – Heute gibt es etwas zum Lachen und zum Weinen: Wer hätte daran gedacht, dass man es doch mal mit einem Schadensersatz versuchen könnte, wenn man eine Nachbarskatze hütet und einen Floh abbekommt. – Tiereigentümer müssen da schmunzeln, denn jetzt geht es wieder los, wenn es wärmer wird, dass man alle möglichen natürlichen und chemischen Mittel zur „Parasitenbekämpfung“ anwendet.
Doch zur LBS-Pressemeldung, der auch die Tomicek-Karikatur (unserem Titelbild) gewidmet ist:
Flohbiss als Lebensrisiko
Katzensitterin erhielt keinen Schadenersatz
Katzen sind der Wohnung oder dem Haus, in dem sie gehalten werden, sehr verbunden. Deswegen bitten die Besitzer während ihrer Abwesenheit oft Freunde darum, die Tiere im angestammten Umfeld zu betreuen. Was aber, wenn sich der Betreuer dabei Flöhe einhandelt? Genau das war geschehen, während eine Bekannte in einer fremden Wohnung die Katze sittete. Anschließend forderte sie 5.000 Euro Schadenersatz – unter anderem für den Einsatz eines Kammerjägers bei sich zu Hause. Doch nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS hatte sie keinen Anspruch darauf. Ein Flohbefall gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko, wenn man eine Katze betreue, hieß es im Urteil.
(Landgericht Köln, Aktenzeichen 3 O 331/18)
Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern – 30. März 2020
Foto: © Tomicek / LBS