CORONA PANDEMIE - AKTUALISIERUNG
Saarland verlangt triftigen Grund – Trier erweitert Schließungen
Der Radius an Bewegungsfreiheit wird enger in Deutschland. Die Trierer Umschau will hier – um Spekulationen möglichst gering zu halten, die vollständigen Presseinformationen der jeweiligen Pressestellen zitieren.
Achtung: im Saarland gilt mit Samstag, dem 21. März 2020 eine Ausgangsbeschränkung!
Die Pressestelle der Staatskanzlei des Saarlandes informierte mit folgender Information: Mit Ablauf des heutigen Freitags bis einschließlich 3. April 2020 ist das Verlassen der eigenen Wohnräume nur noch in bestimmten Fällen erlaubt. Dazu gehören unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arztbesuche, Hilfe für andere oder Sport und Bewegung an der frischen Luft – aber nur alleine, einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit den Personen, die im selben Haushalt leben.
„We will be back“ – Trierer Eisdielen sind geschlossen
Geduld lautet die Devise. Sommer, Sonne und Eis ist in unseren Köpfen gut verankert. – Jetzt gibt es keine Innen- und Außengastronomie mehr, keine Eisdielen, Eiscafés oder ähnliches. – Wir können nur noch per Lieferservice oder aus der Tiefkühltruhe unser Sommereis auswählen… Und: Ein öffentliches Versammlungsverbot für Personengruppen mit mehr als fünf Personen wird ab Mitternacht rigoros geahndet! (In Trier können also zwei mehr als in Freiburg zusammenstehen…)
Das Trierer Amt für Presse und Kommunikation hat um 18.44 Uhr folgende Presseinformation publiziert:
Die Stadt Trier hat in den vergangenen Tagen schon weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen. Auch die Landesregierung hat am Freitag nun per landesweit gültiger Rechtsverordnung nachgelegt und unter anderem ein öffentliches Versammlungsverbot für Personengruppen mit mehr als fünf Personen verboten. Ordnungsdezernent Thomas Schmitt kündigt an, dass die Stadt die Nicht-Einhaltung der Verbote durch den Kommunalen Vollzugsdienst streng kontrollieren wird. Auch die Staatsanwaltschaft Trier habe mitgeteilt, dass Verstöße gegen Pandemie-Maßnahmen strafbar sein könnten. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz, das Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorsieht.
Hier der Überblick über die in der Stadt Trier nun geltenden Regelungen.
Geschlossen sind bereits:
Kneipen, Clubs, Diskotheken
Museen
Bordelle
Fitnessstudios
Kinos
Spielplätze
Sporthallen und Außensportanlagen
Kultureinrichtungen wie Theater, Arena und Europahalle
Freizeit- und Tierparks
Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
Ab Samstag, 21. März, sind durch die heute ergangene Allgemeinverfügung der Stadt Trier sowie die Rechtsverordnung des Landes außerdem geschlossen:
Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés (Innen- und Außengastronomie).
Weiterhin zulässig bleibt der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice durch Restaurants, Gaststätten und Cafés.
Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (Innen- und Außengastronomie)
Frisöre
Wellnessanlagen, Thermen, Solarien
Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumen des TÜV)
Tattoo-/Piercingstudios, Nagelstudios und Kosmetikstudios
Floristen
Tabakläden ohne Zeitschriftensortiment
Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen
Ab Mitternacht gilt landesweit und damit auch in Trier ein öffentliches Versammlungsverbot. Personengruppen mit mehr als fünf Personen sind untersagt.
Quelle: Staatskanzlei des Saarlandes / Pressestelle – Trierer Amt für Presse und Kommunikation – 20. März 2020
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