IMMO - TIPP
Regelmäßiges Zähler-Ablesen vermeidet Ärger
Regelmäßig beschweren sich Verbraucherinnen und Verbraucher, weil sie ihre Strom- und Gasabrechnung nicht nachvollziehen können oder sie zu hoch finden. Nicht selten liegt einer solchen Abrechnung eine Schätzung des Verbrauchs durch den Energieversorger zu Grunde.
„Auf der sicheren Seite ist in der Regel, wer zu jedem Monatsende seinen Zählerstand abliest und schriftlich festhält“, sagt Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „So kann man den eigenen Verbrauch regelmäßig kontrollieren und bewerten. Außerdem hat man für den Versorger auch immer gleich die tatsächlich abgelesenen Zählerdaten parat. Das vermeidet oft Streit.“
Ist der Kunde zum Ablesetermin nicht zuhause, kann er dem Versorger den Zählerstand auch telefonisch, per E-Mail oder auf einer Karte mitteilen, die der Ableser im Briefkasten hinterlässt. Passiert all dies nicht, kann der Versorger den Verbrauch beim Netzbetreiber erfragen oder anhand des Verbrauchs der vergangenen Jahre schätzen. „Schätzungen bergen aber immer die Gefahr, dass zu niedrige Werte zugrunde gelegt werden und Zahlungsrückstände entstehen“, warnt Fehrenbach. „Uns liegen Fälle vor, bei denen Nachzahlungen von mehreren hundert Euro aufgelaufen sind.“ Rechnungen, die auf einem geschätztem Verbrauch basieren, können in bestimmten Fällen und innerhalb bestimmter Fristen korrigiert werden, wenn der tatsächliche Verbrauch nachgewiesen wird. Schätzungen sind aber nur im Ausnahmefall zulässig und auch Rechnungskorrekturen oder Nachforderungen der Versorger sind nicht über beliebig lange Zeiträume erlaubt.
Fragen rund um das Thema Energieversorgung beantwortet der Energierechtsberater der Verbraucherzentrale in Mainz.
Die nächsten Beratungstermine bietet die Verbraucherzentrale am 04. und am 25. Juni in der Beratungsstelle in Trier, Fleischstr. 77 an. Die Beratung kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung unter 0651 48802 ist erforderlich.
Alternativ können auch Termine per E-Mail an trier@vz-rlp.de erfragt werden. Die Verbraucherzentrale bietet auch eine Überprüfung von Heizkostenabrechnungen für 20 Euro nach postalischer Einsendung an die Zentrale in der Seppel-Glückert-Passage 10 in 55116 Mainz an.
Ein persönliches Beratungsangebot für den Wechsel des Strom- und Gasversorgers gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung für fünf Euro.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz – Kirsten Thul-Kunsmann / Beratungsstelle Trier. – 31. Mai 2018
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