PRO & CONTRA
Organspende – Widerspruchs oder Zustimmungslösung?
Die Medieninformation von Andreas Steier hat die Trierer Umschau zu einer eigenen Positionserklärung motiviert. Auch Wenn Andresa Steier seit 2017 Mitglied im Deutschen Bundestag ist und (Zitat) „als direkt gewählter CDU-Abgeordneter die Interessen der Menschen in Tier und Trier Saarburg“ vertritt, so darf eine gegensätzliche Position zu dessen Position notiert werden:
Die Zustimmungslösung, welche aktuell praktiziert wird erscheint mir – da diese nur auf einem Kreditkartengroßen Papierstück erfolgt – als zum einen nicht sicher und zum anderen verlangt es eine Anstrengung ein „Gut“, das Leben retten kann eben dieses retten zu lassen – Es ist wie mit der Patientenverfügung oder einer Erbschaftsregelung: man ist geneigt zu sagen, dafür habe ich noch Zeit. – Nur die Zeit spielt eben häufig nicht so mit, wie man das sich idealerweise wünscht. Die Zeit kann dem „mir passiert ja nichts, ich bin noch jung“ wiedersprechen. – Und wenn dann – so wie in Portugal – die Widerspruchslösung im Raum steht (d.h. ich muss sagen, dass ich meine Organe nicht spenden will), dann hat – im Sinne der Allgemeinheit und im Sinne der Nächstenliebe (meine Organe können Leben retten!) – diese „wertvollere Regelung“ gegenüber der „Trägheit“ gesiegt. Einer Widerspruchslösung ist deshalb im Sinne einer – wenn nicht sogar christlich motivierten – Mitmenschlichkeit zu präferieren.
Die Trierer Umschau präsentiert in Folge die von Andras Steier erhaltene Information:
Neuregelung der Organspende: Position von Andreas Steier MdB (CDU)
Ich finde es sehr positiv, dass wir diese Debatte umfangreich führen und die Chancen der Organspende in den Mittelpunkt gestellt werden. Das Ziel muss es sein, dass sich noch mehr Menschen als heute mit der Frage der Organspende beschäftigen und ihre Entscheidung aktiv treffen. Auf dem Weg zur Erhöhung der Anzahl der Spenderorgane halte ich allerdings das Selbstbestimmungsrecht des Spenders für einen enorm wichtigen Faktor. Jeden – bis zum potentiellen Widerspruch – automatisch zum Organspender zu erklären, wäre aus meiner Sicht ein Eingriff in dieses Recht. Diese Entscheidung muss von jedem selbst frei getroffen werden können.
Aus persönlichen Gründen halte ich es für wichtig, dass es eine Positiventscheidung sein muss. Schweigen hier als Zustimmung zu werten, halte ich für nicht richtig. Vielleicht sind diejenigen, die sich noch nicht geäußert haben, gerade noch unsicher und aktuell dabei, sich zu informieren. Ich schließe mich dem Vorschlag der Entscheidungslösung an. Demnach sollen die Menschen stärker als bisher immer wieder mit der Frage konfrontiert werden, ob sie Organ-spender werden wollen – beispielsweise bei Behördengängen. Für diejenigen, die Organe spenden wollen, ist eine Eintragung in ein Online-Register vorgesehen. –
Hintergrund: Am Donnerstag, den 16. Januar 2020 entscheiden die Mitglieder des Deutschen Bundestages in einer namentlichen Abstimmung über die Neuregelung der Organspende in Deutschland. Es liegen zwei Gesetzentwürfe vor. Im Zentrum der Diskussion stehen die Widerspruchslösung sowie die Zustimmungslösung.
Der Text-Anfang spiegelt die Position von Christoph Maisenbacher wider.
Quelle: Philipp Gräfe – Medienkommunikation für Andreas Steier MdB – 16. Januar 2020
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