Die Lust auf Geselligkeit ist mit dem Essen verbunden - Foto: Werner Moser – mosiunterwegs - pixabay

RHEINLAND-PFALZ & ZUKUNFT

JETZT ÖFFNEN – Bevor das Gastgewerbe hops geht!

Hallo Landesregierung! Hallo Bundesregierung! – Es ist heute genau ein Jahr her als die erste Allgemeinverfügung unser Leben mit Corona auf vielfältige Weise eingeschränkt hat (vgl. https://www.trierer-umschau.de/allgemeinverfueng-der-stadt-trier-gilt-mit-dem-18-maerz-2020-0-00-uhr/). Diese Einschränkungen haben unterschiedliche Reaktionen ausgelöst und unterschiedliche Menschen bzw. Gedanken sich äußern bzw. darstellen lassen. Und wie in allen sozialen und auch animalischen Gruppen gab es solche die zum Frieden mahnten, solche, die die Faust zeigten und solche die den Mittelfinger gezeigt haben. – Vernunft ist, wenn jedem frei Denkenden hier Respekt gezollt wird. Dennoch sind, waren, werden bzw. sind erneut oder immer noch große Bereiche unseres gesamten sozialen wie wirtschaftlichen Systems der Arbeit, Dienstleistung, Freizeit und des ganz privaten Lebens eingeschränkt.

Inzwischen ist ein Jahr vergangen!

Die Gastronomiebetriebe hatten bereits am 24. April 2020 mit der Aktion „Leere Stühle“ (vgl. https://www.trierer-umschau.de/ich-verliere-alles-und-alle-schauen-zu/ ) auf die prekäre Situation aufmerksam gemacht und glücklicherweise im Sommer öffnen können um im Herbst an der zweiten Welle „schuld“ zu sein und als erstes wieder zum Schließen verbannt zu sein. – Wer sich umhört weiß, dass Geschäfte aber auch Gastronomiebetriebe FÜR IMMER schließen müssen und vor allem mussten, da die Kosten nicht mehr getragen werden können bzw. konnten.

Jetzt lautet die Frage: wie viele sollen am Ende übrig bleiben?

Sollen nur die „überleben“ die am besten vorgesorgt haben? – Und die Gastronomie-Betriebe die dummerweise investiert hatten (in Modernisierungen etc.) dumm dastehen? – Sollen diejenigen, die den Mut hatten, ihren Traum zu verwirklichen in diesem Jahr nackt dastehen? – Sollen all diejenigen, die unsere Region zu einer touristisch höchst attraktiven gemacht haben (denn die Gäste können bei uns essen und schlafen und des Nachts ausgehen) am Ende sagen müssen: liebe Gäste, der Tourismus ist willkommen, aber es gibt keine Betten, keine Getränke und keine Speisen mehr?

Die Industrie- und Handelskammern von Rheinland-Pfalz haben einen Aufruf an die Landesregierung in Mainz formuliert, welcher heute an die Medien verschickt wurde, und welchen wir gerne vollständig veröffentlichen mögen. – Die Landesregierung sollte am Freitag beachten, dass ihr schon jetzt eine Wahl-taktische „Lockerung“ vorgeworfen wird! – Klar, dass Angst mundtot macht. – Doch wenn ich nichts mehr zu verlieren habe, dann wird aus meinem Schweigen ein Schreien! – Hier nun die Pressemeldung:

„Die vier Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz fordern die rheinland-pfälzische Landesregierung auf, in ihrer Kabinettssitzung am Freitag die Öffnung von Hotellerie und Gastronomie zu beschließen. Dafür unterbreiten die vier Kammern konkrete Vorschläge, wie das behutsame Öffnen von Gastronomie und Beherbergungsbetriebe aussehen kann. So soll ab dem 22. März die Bewirtung im Außenbereich wieder erlaubt sein, ab dem 29. März – also noch vor Ostern – würde dann die Innengastronomie und die privaten Übernachtungen als nächster Öffnungsschritt folgen. „Es geht nicht darum, wo sich Menschen aufhalten, sondern wie sie sich dort verhalten. Daher sind pauschale Auflagen und Verbote dann entbehrlich, wenn es Lösungsansätze gibt, die das Pandemiegeschehen nicht gefährden und das Einverständnis der Bevölkerung finden. Das Gastgewerbe braucht nun dringend eine Perspektive, wie und wann die Betriebe wieder öffnen dürfen“, so Arne Rössel, Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz und Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz.

Bei all den Vorschlägen gelten strenge Hygieneregeln und Auflagen, wie etwa die vorherige Terminbuchung oder eine Begrenzung der Personenanzahl auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen. Solange der Inzidenzwert unter 100 ist, soll für den Besuch von Biergärten oder Terrassen kein Corona-Test notwendig sein. Anders ist es im Innenbereich von Restaurants oder bei Übernachtungen: Da soll ein maximal 48 Stunden alter Schnell- oder Selbsttest vorgelegt werden. „Wenn Urlaub auf Mallorca wieder möglich ist, muss das auch für Rheinland-Pfalz gelten. Mit diesen Vorschlägen schaffen wir eine Grundlage, auf der die Landesregierung der Branche im touristisch geprägten Rheinland-Pfalz ohne großes Risiko eine seriöse Perspektive geben kann. Die Betriebe haben in der Vergangenheit gezeigt, dass sie sinnvolle Hygienekonzepte umsetzen können und die Sicherheit ihrer Gäste ernst nehmen“, so Rössel.

Die konkreten Vorschläge der IHKs für eine behutsame Öffnung sind:

1. Ab 22. März 2021: Öffnung der Außengastronomie („sit and enjoy“)

o Max. fünf Personen pro Tisch aus zwei Hausständen
o Terminbuchung
o bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Öffnung ohne tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest
o Bereits bekannte (und erprobte) Hygieneregelungen sind einzuhalten

2. Ab 29. März 2021: Öffnung der Innengastronomie („click and eat“)

o Zugangsvoraussetzung ist ein max. 48 h alter Selbst- oder Schnelltest (dieser könnte bspw. bei einer der 450 Teststellen in Rheinland-Pfalz gemacht werden)- Terminbuchung
o Max. fünf Personen pro Tisch aus zwei Hausständen
o Bereits bekannte (und erprobte) Hygieneregelungen (bspw. Tischabstände) gelten unverändert

3. Ab 29. März 2021: Öffnung der Beherbergungsbetriebe (inkl. Camping) für private Übernachtungen („test and sleep“)

o Zugangsvoraussetzung ist ein max. 48 h alter Selbst- oder Schnelltest (dieser könnte bspw. bei einer der 450 Teststellen in Rheinland-Pfalz gemacht werden)
o Testpflicht gilt dann auch für dienstlich veranlasste Übernachtungen (und unverändert für Gäste aus dem Ausland)
o Bereits bekannte (und erprobte) Hygieneregelungen (bspw. Auflagen beim Frühstück) gelten unverändert
o Bei einem Aufenthalt im Beherbergungsbetrieb von mehr als 72 Stunden ist ein erneuter (negativer) Selbst- oder Schnelltest erforderlich, der am Aufenthaltsort (!) gemacht werden kann
o Die Betriebe sollten auf freiwilliger Basis Selbsttests zur Verfügung stellen, um die Sicherheit des Gastes zu erhöhen“

Text-Vorspann: Christoph Maisenbacher
Quelle: IHK Trier – 18. März 2021
Foto: Werner Moser – mosiunterwegs – pixabay