21 bzw. 26 km zu schnell werden zum Verhängnis! - Foto: Michael Schwarzenberger / blickpixel – pixabay.com

STRASSENVERKEHRSORDNUNG

In Sachen Geschwindigkeitsübertretung wird es ab heute eng!

Mit dem 28. April 2020 gelten im Straßenverkehr härtere Strafen

Das einzige Plus was die Corona-Pandemie in Sachen Autoverkehr gebracht hat sind die wenig befahrenen Straßen. Homeoffice braucht kein Auto. Und ohne Widerstand vor oder hinter mir, ist die Geschwindigkeitsbeschränkung innerorts wie außerorts relativ schnell überschritten.

Hart sind die 10 Kilometer, die man weniger schnell fahren muss, um seinen Führerschein nicht zu verlieren. Was heißt, dass mir innerorts ab 21 Kilometern pro Stunde zu schnell (bisher waren es 31) und außerorts bei 26 Kilometer zu schnell (bisher waren es 41) nicht nur ein Bußgeld von 80 Euro auferlegt wird, sondern für einen Monat ein Fahrverbot ausgesprochen wird.

Eine Pressemeldung von SEAT Mediacenter hat das sehr positiv verpackt, was auf die Autofahrer mit dem 28. April 2020 zukommt (die Trierer Umschau zitiert den gesamten Text):

Sicherer, klimafreundlicher, gerechter – mit einem großen Paket neuer Regeln, die am 28. April in Kraft treten, will das Bundesverkehrsministerium den Straßenverkehr nachhaltiger und sicherer machen und das Miteinander der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer verbessern. Damit sich alle Verkehrsteilnehmer diese neuen Regeln einprägen können, gibt SEAT einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen und stellt die neuen Verkehrszeichen vor.

Für ein besseres Miteinander: die neuen Regeln für den Straßenverkehr

INFO 1 // SEAT Info – Neue Regeln, höhere Bußgelder

Besser ins Parkhaus: Falsch parken wird richtig teuer

Gar keinen Spaß mehr verstehen die Regelhüter beim Parken auf Rad- und Fußwegen sowie Radschutzstreifen, also dem auf der Fahrbahn mit gestrichelter Linie markierten Fahrbereich für Radfahrer. Bei einem Verstoß werden mindestens 55 Euro fällig. Genauso teuer ist ab sofort auch das Zweite-Reihe-Stehen. Wird jemand behindert oder gar gefährdet, steigt das Bußgeld auf bis zu 100 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. Ebenfalls teurer wird das unberechtigte Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen (55 Euro), auf solchen für Elektroautos (55 Euro) sowie an unübersichtlichen Stellen (35 Euro).

Bitte Abstand halten: mehr Schutz für die Schwachen

Um schwächere Verkehrsteilnehmer besser zu schützen, müssen Autofahrer beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern künftig einen Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern innerorts sowie mindestens zwei Metern außerorts einhalten. Bislang war im Gesetz nur von „ausreichendem Abstand“ die Rede. Die neuen Abstandsregeln gelten auch für das Überholen von Radfahrern, die auf einem Radschutzstreifen unterwegs sind. Mit einem neuen Verkehrszeichen kann zudem das Überholen von einspurigen Fahrzeugen untersagt werden.

Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Das soll Unfälle im toten Winkel des schweren Fahrzeugs insbesondere mit Radfahrern und Fußgängern verhindern. Wer sich nicht daran hält, zahlt 70 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Eigene Zonen und Schilder: Stärkung des Radverkehrs

Für Gemeinden und Städte ist es künftig einfacher, sogenannte Fahrradzonen einzurichten: Hier gilt Höchsttempo 30 und Autos dürfen nur fahren, wenn ein Zusatzschild das erlaubt. Die neuen Zonen sollen die Verbreitung des Radverkehrs an geeigneten Stellen insbesondere in Städten stärken; sie werden mit einem neuen Verkehrsschild gekennzeichnet.

Die immer populäreren Lastenräder, mit denen inzwischen in vielen Innenstädten Waren transportiert werden, bekommen ein eigenes Symbol für die Verwendung auf Schildern, um dieser Fahrzeugklasse beispielsweise eigene Parkzonen zuweisen zu können.

Ein weiteres neues Verkehrszeichen ist grasgrün und ähnelt dem Zeichen für Autobahn. Es weist sogenannte Radschnellwege (RS) aus. Für den Ausbau eines solchen Wegenetzes hat der Bund bereits 50 Millionen Euro an Fördergeldern eingeplant. In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits die ersten Kilometer des RS1, der eines Tages auf 101 Kilometern Duisburg mit Hamm lückenlos verbinden soll.

INFO 2 // SEAT Info – Die neuen Verkehrszeichen

Schon ab 21 km/h zu viel drohen Fahrverbote

Zu schnelles Fahren wird künftig deutlich strenger geahndet. Bislang gab es innerorts erst ab 31 km/h Überschreitung einen Monat Fahrverbot. Nach den neuen Regeln reichen schon 21 km/h zu viel. Außerhalb geschlossener Ortschaften sinkt die Grenze von 41 auf 26 km/h.

Mit Bußgeldern zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Fahrverbot wird künftig zudem jeder bestraft, der eine Rettungsgasse zum eigenen schnelleren Vorankommen missbraucht.

Vorteile für Carsharing und E-Mobilität

Drei weitere neue Symbole komplettieren den Kreis neuer Zeichen, die schon bald auf Schildern zu finden sein können. Eines davon ermöglicht es Gemeinden und Städten, Carsharing-Fahrzeuge beim Parken zu bevorzugen und entsprechende Abstellflächen eindeutig und rechtssicher zu kennzeichnen. Ein weiteres Symbol erleichtert die eindeutige Markierung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge, während das dritte stilisiert drei Personen in einem Fahrzeug von vorne zeigt – und bei der versuchsweisen Freigabe einer Busspur für Fahrgemeinschaften ein entsprechend besetztes Fahrzeug meint.

Für ein besseres Miteinander: die neuen Regeln für den Straßenverkehr

Die einfachste Regel ist die beste

Neben all den aufgeführten Neuerungen gilt eine Regel unverändert. Sie bewährt sich jeden Tag immer wieder und sollte von jedem Verkehrsteilnehmer stets beherzigt werden: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ So heißt es in Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung. Wenn sich alle daran halten, ist schon viel für die Sicherheit und ein partnerschaftliches Miteinander getan. SEAT wünscht allen Verkehrsteilnehmern ein sicheres Vorankommen.

Quelle: SEAT Pressekontakt – 28. April 2020
Foto: Michael Schwarzenberger / blickpixel – pixabay.com