POLIZEI – KONTROLLTAG
Gehen ohne – Stehen mit – dem Mund-Nasen-Schutz
Für den 28. Januar 2021 sind mehr als siebzig Polizeibeamte im Bereich des Polizeipräsidiums Trier aktiv in Sachen „landesweiter Maskenpflichtkontrolltag“.
Ein kleines Trostpflaster für Trier sei sogleich notiert: die Polizeibeamten sind zunächst aktiv in Sachen „Ermahnen und Informieren“ und werden nicht gleich mit einem 50-Euro-Strafzettel auf die nicht ganz der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung sich adäquat verhaltende Bürger und Besucher losgehen.
Fakt ist auch, dass man nicht interpretieren sollte, sondern ganz einfach über die von jeder Stadt- oder Gemeindeverwaltung angebotenen Webseiten sich vorzüglich informieren kann: für Trier wäre dies die städtische Seite https://www.trier.de/rathaus-buerger-in/aktuelles/trier.de-news/coronavirus/ und dort – unserem Thema folgend „Maskenpflicht“. – Gerne zitieren wir daraus:
„Es gilt in vielen Situationen seit dem 25. Januar die Pflicht, eine medizinische Maske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen:
im öffentlichen Nahverkehr, auch an den Haltestellen
in Geschäften
auf dem Wochenmarkt
beim Straßenverkauf und dem Abholen und Bringen von Ware
in Wartesituationen und auf Parkplätzen vor dem Betreten von Geschäften
in Gottesdiensten
beim Fahrschulunterricht
in Betrieben, in denen die Schutzmaßnahmen von Abstand und Hygiene nicht eingehalten werden können
beim Besuch von Behörden.“
Kurz zusammengefasst wäre dies: beim Stehen/Sitzen (in nicht-privaten Räumlichkeiten oder beim Warten vor Geschäften) ist eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen. – Beim Gehen ist dies empfohlen, aber keine Pflicht.
Ich kann also durch die Fußgängerzone von Trier ohne Maske GEHEN. Ich darf nur nicht vor einem geöffneten Geschäft bzw. einer geöffneten Einrichtung (in einer Schlange) mit Wartenden stehen, oder dies – sollten keine Wartenden davor stehen – betreten. – Und: solange wie keine Gesetzesänderung diese Möglichkeit einschränkt.
Das entspannt die Situation des Gehens im Vergleich zu der November-Verordnung, welche für den Innenstadtbereich von Trier eine generelle Maskenpflicht festgelegt hatte und mit dem 14. Corona-Bekämpfungsverordnung am 16. Dezember abgelöst wurde.
Um den Anlass unseres heutigen Textes nochmals aufzugreifen, möchten wir hier den Pressetext des Polizeipräsidiums Trier zum Maskenpflichtkontrolltag am Donnerstag, dem 28. Januar 2021 zitieren:
Das Polizeipräsidium Trier beteiligt sich am landesweiten Maskenpflichtkontrolltag am kommenden Donnerstag, 28. Januar. Gemeinsam mit den zuständigen Ordnungsbehörden und mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei werden Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Trier am kommenden Donnerstag die Einhaltung der Corona-Regeln überprüfen.
Dabei steht die Einhaltung der Maskenpflicht im Fokus der Beamtinnen und Beamten. Insbesondere wird die neue Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) u.a. in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln Bestandteil der Kontrollen sein. Aber auch andere Corona-Regeln wie z.B. die Einhaltung des Mindestabstandes oder die Beschränkung der Personenanzahl bei Zusammenkünften im öffentlichen Raum werden überprüft.
Schwerpunktmäßig werden die Beamtinnen und Beamten in Trier und in den Mittelzentren unterwegs sein. Dabei stehen Einkaufsstraßen, ÖPNV-Haltepunkten, andere öffentliche Plätze und Ausflugsziele auf dem Kontrollplan. Die Polizei unterstützt die originär zuständigen kommunalen Vollzugsdienste bereits seit Beginn der Corona-Pandemie bei der Überwachung der Einhaltung der Verbote und Beschränkungen im Rahmen der Vollzugs- oder Amtshilfe und in Eilzuständigkeit.
„Bitte beachten Sie die derzeit gültigen Regeln und helfen Sie mit, das Infektionsgeschehen zu reduzieren“, sagt der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Trier, Karl-Peter Jochem.
Die geltenden Rechtsverordnungen finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/startseite/
Quelle: ots / Polizeipräsidium Trier – 26. Januar 2021
Vorspann: Christoph Maisenbacher
Foto: Wilfried Pohnke / WiR_Pixs – pixabay com