CORONA PANDEMIE - AKTUALISIERUNG
Eis – Geschäfte – Schulen – Autos – die Freiheiten nehmen zu
Die Trierer Umschau wartet gerne, bis dokumentierte Fakten in Sachen „Corona-Pandemie“ bzw. „Lockerungen“ vorliegen. – Mit dem gestrigen Freitag, dem 17. April 2020 19.00 Uhr liegt nicht nur eine aktualisierte Presseinformation der Stadt Trier vor, sondern auch die 4. Corona Bekämpfungsverordnung (hier zum Download):
4._Corona-Bekaempfungsverordnung
Damit verbunden ist – mit einem Leuchten der Kinder- wie auch Erwachsenenaugen verbunden – der Straßenverkauf von Eis wieder erlaubt. Doch nicht so schnell: ab Montag, dem 20. April 2020! – Dann werden auch die Geschäfte mit Flächen bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche wieder besucht werden können, selbst Automobilhändler werden wieder Kunden empfangen dürfen. Und selbst sportliche Tätigkeiten sind erlaubt.
Die Trierer Umschau hat auf der Redaktions-Seite https://www.trierer-umschau.de/ unter diesem Artikel die 21 Seiten der 4. Corona Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz zum Download eingefügt. – So dass es keine Missverständnisse und Diskussionen gibt, was sich nun mit dem 20. April 2020 ändern wird.
Die Trierer Umschau verweist gleichzeitig darauf, dass trotz der Lockerungen immer noch unser Grundgesetz massiv eingeschränkt ist. Einen Interessanten Artikel wurde dazu im TV Welt veröffentlicht: https://www.welt.de/politik/deutschland/article207255685/Corona-Ueberbordender-Aktionismus-bei-Aushebelung-von-Grundrechten.html
Zurück nach Trier und der vom Presseamt versandten Information:
OB Wolfram Leibe: Bürgerinnen und Bürger sollen mit Lockerungen verantwortungsvoll umgehen
Die Landesregierung hat die gemeinsamen Beschlüsse von Bund und Ländern zur Lockerung der Einschränkung wegen der Corona-Pandemie heute in einer neuen Landesverordnung umgesetzt. Diese gilt ab kommenden Montag, 20. April. (Details dazu finden Sie in der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz. – siehe oben (die Red.))
Die Regeln zum Verbot von Versammlungen und Gruppenbildungen über die eigene Familie hinaus gelten weiterhin ebenso wie der Mindestabstand zu fremden Personen von 1,5 Metern. Restaurants und Kneipen bleiben nach wie vor geschlossen, Veranstaltungen verboten.
Die Verordnung lässt ab Montag aber Lockerungen im Einzelhandel zu. In allen Geschäften ist künftig wieder der Verkauf auf einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche möglich. Größere Geschäfte können also einen Teil ihrer Verkaufsfläche absperren und trotzdem öffnen. Dabei gelten Abstandsregeln, Hygieneauflagen und die Begrenzung von maximal einem Kunden pro zehn Quadratmetern. Buchhandlungen, Fahrradhandel, Auto- und LKW-Handel sowie Autowaschanlagen dürfen ebenfalls wieder öffnen. Auch der Straßenverkauf von Eis ist wieder erlaubt. Die Bevölkerung ist ausdrücklich dazu aufgerufen, beim Einkauf einfache Schutzmasken zu tragen.
Oberbürgermeister Wolfram Leibe und Ordnungsdezernent Thomas Schmitt begrüßen die Lockerungen als „gute Balance zwischen Gesundheitsschutz und den Bedürfnissen der Menschen und der Wirtschaft“. Sie verweisen darauf, dass die Lockerungen nur dank der guten Disziplin der Bevölkerung in den vergangenen Wochen überhaupt möglich geworden sind. An den Handel und an die Kunden appellieren sie nun, mit den Neuregelungen verantwortungsvoll umzugehen. Leibe hofft: „Wenn das im Einzelhandel funktioniert, ohne dass es zu erheblichen Steigerungen der Corona-Fallzahlen kommt, dann kann vielleicht in einem nächsten Schritt bald auch wieder die für die Touristenstadt Trier so wichtige Gastronomie von Lockerungen profitieren.“
Die Landesverordnung sieht auch vor, dass Bibliotheken ab Montag wieder öffnen können. Die Stadtbibliotheken Palais Walderdorff und Weberbach bleiben allerdings zunächst geschlossen. Die Auflagen, unter denen sie öffnen können, werden zügig geprüft, um den Betrieb sobald als möglich wieder aufnehmen zu können. Gleiches gilt für das Tiergehege im Weißhauswald. Die Landesverordnung lässt die Öffnung derartiger Anlagen unter strenger Zutrittskontrolle nun wieder zu. Die Stadtverwaltung prüft, wie sich Zugangskontrollen am Tiergehege umsetzen lassen.
Sportliche Betätigung ist nach der geänderten Landesverordnung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien auch wieder auf Sportanlagen zulässig. Derzeit sind sämtliche städtischen Sportanlagen und Bolzplätze geschlossen. Das Sportamt wird bis Mitte kommender Woche prüfen, wie sich die Anlagen wieder öffnen lassen, um das Sporttreiben unter den beschriebenen Einschränkungen zu ermöglichen.
Kommentar: Christoph Maisenbacher
Quelle: Amt für Presse und Kommunikation Trier – 18. April 2020
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