Sehnsucht Schnee / verschneite Landschaft / Winter - Foto: Günther Schneider auf pixabay

WINTER-AUSFLUGZIELE IN HUNSRÜCK UND EIFEL

Ein Achtung an alle Schnee-Hungrigen in Hunsrück und Eifel

Die Sehnsucht nach einer Wanderung im knietiefen Schnee, nach einer Skiabfahrt, Rodelpartie oder einer selbst gezogenen Langlaufspur mag den ein oder anderen am Wochenende zu den Ausflugzielen in Eifel und Hunsrück locken. Vor allem wenn noch Kinder mit im Spiel sind ist da geradezu ein verpflichtendes „wir wollen“ im Raum. Denke ich an das feucht-graue Moseltal, ist ein „wir fahren in den Schnee“ das Motto des Wochenendes.

Doch Achtung! Der Trierer Umschau liegt folgende, heute um 12.30 Uhr versandte Pressemeldung vor:

Die Polizei wird an diesem Wochenende in den Wintersportgebieten in Eifel und Hunsrück verstärkt präsent sein. Damit soll in Abstimmung mit den zuständigen Ordnungsbehörden der massenhafte Ansturm auf diese Ausflugsziele und die Einhaltung der Corona-Regeln kontrolliert werden.

Mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei wird die Polizei an diesem Wochenende in den Wintersportgebieten in der Eifel und im Hunsrück verstärkt Streife fahren.

Im Fokus der Beamten steht dabei die Parksituation rund um die Ausflugsziele aber auch die Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen.

An den Ausflugszielen „Schwarzer Mann“, „Wolfsschlucht“, „Erbeskopf“, „Rösterkopf“ und „Idarkopf“ bestehen teilweise Parkverbote. Zahlreiche Zufahrtsstraßen sind gesperrt.

In der Vergangenheit hat es immer wieder rücksichtslose Autofahrer gegeben, die trotz Verbot diese Straßen befahren oder darauf geparkt haben. „Das Parken außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand sowie das Zustellen von Einfahrten und Kreuzungen ist nicht erlaubt. Vor allem wenn Rettungswege zugeparkt sind, kann das schlimme Folgen haben“, sagt der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Trier, Karl-Peter Jochem, „die Autofahrer müssen dann mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Darüber hinaus können ihre Fahrzeuge abgeschleppt werden.“

Die Polizei wird aber nicht nur gegen rücksichtslose Wildparker vorgehen. So werden die Beamten auch die Einhaltung der Corona-Regeln überprüfen. Auch hier können Bußgelder ab 50 Euro verhängt werden. „Wir verstehen, dass sich die Menschen am Wochenende in der Natur bewegen wollen,“ sagt Jochem ,“aber meiden sie beliebte Ausflugsziele und andere Menschenansammlungen, halten sie den Mindestabstand ein und tragen sie ihre Mund-Nasen-Bedeckung.“

Quelle: (ots) / Polizeipräsidium Trier – 8. Januar 2021
Foto: Günther Schneider (GuentherDillingen) auf pixabay