CORONA PANDEMIE - AKTUALISIERUNG
Die Grenzen nach Luxemburg sind für Einkäufe zu!
Luxemburg befindet sich im sog. „état de crise“ (Notstand). Für viele im grenznahen Bereich fallen damit die Vorteile des Einkaufs auf der jeweils anderen Seite der Grenze weg. Damit haben sich die Lebenshaltungskosten für viele Deutsche schmerzhaft erhöht. Denn die günstigen Einkaufsfahrten für Zigaretten, Kaffee, Tabak, Schokolade, Alkohol, Medikamente, Cola, Benzin oder Diesel gelten nicht als „triftiger Grund“ für einen Grenzübertritt. Da wagt der ein oder andere vielleicht dennoch einen Versuch – trotz gesperrter Grenzübergangsstellen. (vgl. auch https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/trier/grenzen-geschlossen-100.html)
Wir bitten deshalb unsere Leser – wohl wissend, dass es „Gewohnheiten“ gibt – die mit der Corona-Krise verabschiedeten Einschränkungen im Grenzverkehr zu respektieren. – Folgende Presseinformation hat die Trierer Umschau von der Bundespolizeidirektion Koblenz erhalten:
Seit dem 16.März 2020 kontrolliert die Bundespolizei die Einreise an der Grenze zu Frankreich und Luxemburg, um die Ausbreitung des Corona Virus zu verlangsamen.
Ein Überschreiten der Grenze ist ausschließlich an den hierfür vorgesehenen und zugelassenen Grenzübergangsstellen gestattet. Andere Grenzübergangsstellen wurden in Absprache mit den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland gesperrt und dürfen zum Zwecke des Grenzübertrittes nicht mehr genutzt werden.
Vom Durchfahrtsverbot ausgeschlossen sind im Einsatz befindliche Rettungseinsatzfahrzeuge.
Die Bundespolizei macht darauf aufmerksam, dass das Überschreiten der Grenze an dafür nicht vorgesehenen Stellen – wie z.B. durch das Umfahren einer Absperrung
– eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die durch die Bundespolizei geahndet werden kann.
Die Grenzkontrollen dienen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, aber auch von Frankreich und Luxemburg.
Quelle: Bundespolizeidirektion Koblenz – 27. März 2020
Foto: David Peterson – Pixabay.com