Update in Sachen Corona-Pandemie - Foto: PIRO4D – pixabay.com

CORONA PANDEMIE - AKTUALISIERUNG

Das Damoklesschwert Ausgangssperre hängt über Trier

„Abstand ist Ausdruck von Fürsorge“ (A. Merkel)

Wie ein Damoklesschwert hängt das Thema „Ausgangssperre“ über den Bundesländern. – Vor zwei Tagen hatte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits formuliert: „„Wenn sich viele Menschen nicht freiwillig beschränken, dann bleibt am Ende nur die bayernweite Ausgangssperre als einziges Instrumentarium, um darauf zu reagieren. Das muss jedem klar sein.“ – Das schöne Wetter ist verführerisch, einfach die Angst abzuschütteln und sich zu sagen: heute genieße ich den Tag, die Sonnenstrahlen. – Da rücken in den Cafés die Stühle näher zusammen und trifft man sich mit Freunden…

Die Corona-Pandemie ignoriert dies! – Das sollte jedem klar sein. – „Abstand ist Ausdruck von Fürsorge“. Diese Feststellung der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer gestrigen Rede zur Corona-Krise sollte sich jeder hinter die Ohren schreiben.

Egal, ob man damit einverstanden ist oder nicht. Ob man an eine tatsächliche Pandemie glaubt oder an eine Verschwörung. – Denn wer sich nicht an die Spielregeln hält, wird vom Ordnungsamt ab sofort nicht nur er- oder gemahnt sondern geahndet. Und da will das Trierer Ordnungsamt auch keine „Sonnenkulanz“ mehr gelten lassen.

Die Trierer Umschau erhielt in diesem Zusammenhang folgende Pressemitteilung der Stadtverwaltung Trier, die wir gerne vollständig übernehmen:

Ordnungsdezernent Thomas Schmitt bittet die Bevölkerung dringend darum, die Einschränkungen des öffentlichen Lebens für den Infektionsschutz vor dem Corona-Virus zu befolgen. Er weist darauf hin, dass Restaurants und Speiselokale nur dann von 6 bis 18 Uhr geöffnet sein dürfen, wenn Hygienevorschriften eingehalten und entsprechende Hinweise ausgehängt werden, sich nicht mehr als 30 Personen gleichzeitig in der Gaststätte aufhalten, maximal vier Personen an einem Tisch Platz nehmen und die Abstände zwischen den Tischen mindestens zwei Meter betragen. Übernachtungen in Hotels sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.

Zur Durchsetzung des verstärkten Infektionsschutzes hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 18. März gültig ist. Demnach ist jede Veranstaltung, gleich mit welcher Zahl Teilnehmer, verboten. Dies gilt zum Beispiel für Zusammenkünfte von Vereinen in Freizeit- oder Bildungseinrichtungen, aber auch von Religionsgemeinschaften in Kirchen, Synagogen und Moscheen. Ebenso untersagt sind unorganisierte Ansammlungen einer größeren Zahl von Menschen.

Bars, Kneipen, Clubs und Kinos müssen ihren Betrieb ebenso einstellen wie Fitnessstudios, Saunen und Einzelhandelsgeschäfte, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelung fallen. Diese gilt unter anderem für Lebensmittel- und Wochenmärkte, Apotheken, Drogeriemärkte und Banken. „Dabei muss aber zwingend darauf geachtet werden, dass sich keine Warteschlangen im Außenverkauf bilden“, betont Schmitt.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit haben, wenden Sie sich bitte nicht an das Bürgertelefon, sondern nach wie vor an die Hotline des Gesundheitsamtes Trier unter 0651/715-555. Diese Hotline ist täglich von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 15 bis 19 Uhr zu erreichen.

Das Bürgertelefon ist werktags von 8 bis 20 Uhr erreichbar unter: 0651/718-1817

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden die Einhaltung der Schließungen sowie die Hygiene- und Abstandsregeln in weiterhin geöffneten Betrieben vor Ort in der Stadt kontrollieren. Das gilt auch für die mittlerweile geschlossenen Spielplätze in Trier. Sie werden dabei von der Polizei unterstützt.

Vorsätzliche Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz können mit hohen Bußgeldern oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

Quelle: Amt für Presse und Kommunikation Trier – 19. März 2020
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