CORONA PANDEMIE - AKTUALISIERUNG
Ausnahmesituation ermöglicht Geschäften Sonntagsöffnungszeiten
„Um mit möglichst wenig Menschen in Kontakt zu treten, ist eine Ausweitung der Öffnungszeiten auch an Sonn- und Feiertagen dringend geboten“. – Diesen Satz findet man in der umfangreichen Begründung der auf Sonn- und Feiertage erweiterten Ladenöffnungszeiten für „Grundversorger“. – Ob sich die einzelnen Geschäfte in der „Corona-Kriese“ dies auch leisten können, bleibt zweifelhaft. – Eine Blitz-Rundfrage der Trierer Umschau stieß wiederholt auf den Sachverhalt, dass das aktuell vorhandene Personal bereits jetzt nur mit Überstunden die Regale bestücken kann. So dass es nicht noch zusätzlich mit einer sonntäglichen Anwesenheit überbelastet werden kann.
Dennoch steht die Möglichkeit im Raum. – Von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz erhielt die Trierer Umschau folgende Information:
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) teilt mit, dass Läden und Verkaufsstellen, die für die Versorgung der Bevölkerung mit Verbrauchsgütern zwingend notwendig sind, jetzt auch an Sonn- und Feiertagen von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet werden dürfen. Diese Regelung ist bis zum 19. April 2020 befristet und umgehend gültig.
An Sonn- und Feiertagen dürfen somit Läden und Geschäfte öffnen, die Lebensmittel, Getränke, Sanitätsbedarf, Drogerieartikel, Bau-/Gartenbaubedarf, Zeitungen und Tierbedarf verkaufen.
Der folgende Link führt zu dem vollständigen Text zur „Allgemeinverfügung Ladenöffnung“:
https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung_4/Ladenoeffnungsgesetz/Allgemeinverfuegung_Ladenoeffnung.pdf
Quelle: Pressestelle ADD Rheinland-Pfalz – 18. März 2020
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