Kirchen müssen auch für ihre Dachziegel gerade stehen - Foto: © Tomicek / LBS

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Auch Kirchen haften für fallende Dachziegel

Achtung Hauseigentümer: die Dachziegel müssen auch bei einen Sturm bis 100 km/h fest verankert bleiben. – Dies scheint zumindest der folgende, vom Oberlandesgericht Stuttgart entschiedene Fall zu belegen.

Folgende Presseinformation wurde uns von der LBS Pressestelle zugesandt:

Gebäudeeigentümer musste für Sturmschäden haften

Eigentümer einer Immobilie müssen ihr Objekt so absichern, dass es auch erhebliche Sturmstärken aushalten kann, ohne gleich die Allgemeinheit zu gefährden. Wenn sich bei einem Sturm bis zur Stärke 13 Dachziegel lösen und auf die Straße fallen, dann spricht zumindest der Anscheinsbeweis für einen mangelhaften Unterhalt des Gebäudes. Nur bei außergewöhnlichen Naturereignissen gilt diese Regel nach Meinung der Rechtsprechung nicht mehr. Im konkreten Fall ging es um das Dach einer Kirche, von dem während eines. Sturmes der Windstärke 10 (Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h) Dachziegel auf ein geparktes Auto gefallen waren und einen Sachschaden in Höhe von 6.600 Euro angerichtet hatten. Die Kasko-Versicherung des Autofahrers forderte diese Summe von der Eigentümerin der Immobilie. In zwei Gerichtsinstanzen war sie damit nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS erfolgreich.
(Oberlandesgericht Stuttgart, Aktenzeichen 4 U 97/16)

Quelle: Landesbausparkassen / LBS-Pressemittelung – 5. August 2019
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