AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ONLINE- UND PRINT-ANZEIGEN
BEI DER MAISENBACHER MEDIEN GMBH GEGENÜBER UNTERNEHMERN

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Anzeigen
bei der Maisenbacher Medien GmbH
gegenüber Unternehmern

1. Geltung

1.1. Die hier notierten Geschäftsbedingungen gelten für alle Online-Verträge, Online-Vertragsanbahnungen und künftige Rechtsverhältnisse zwischen der Maisenbacher Medien GmbH und denjenigen Vertragspartnern, die Unternehmer (§ 14 BGB) sind. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Für Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese AGB nicht.

1.2. Geschäftsbedingen des Vertragspartners finden keine Anwendung, ihnen wird widersprochen. Dies gilt auch für entsprechende Abwehrklauseln des Vertragspartners.

2. Angebot und Vertragsinhalt

2.1. Vertragsgegenstand ist die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Auftraggebers auf Internetseiten der Maisenbacher Medien GmbH.

2.2. Sind keine Größenangaben gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Größe in Pixeln berechnet.

2.3. Rubrizierte Anzeigen werden, soweit dies technisch möglich ist, in der jeweiligen Rubrik angezeigt, ohne dass die Platzierung einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

2.4. Die Maisenbacher Medien GmbH ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen auf Rechte Dritter zu prüfen. Die Kosten etwaiger Gegendarstellungen trägt der Auftraggeber. Er stellt die Maisenbacher Medien GmbH von allen eventuellen Ansprüchen Dritter frei.

2.5. Die Maisenbacher Medien GmbH behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder wenn deren Veröffentlichung für sie unzumutbar ist. Ihr steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn sich entsprechende Verletzungen wiederholen. Gewährte Rabatte sind der Maisenbacher Medien GmbH in diesem Falle zurückzuerstatten. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

2.6. Elektronisch eingesandte Unterlagen werden nur auf ausdrückliche Anforderung des Auftraggebers gelöscht. Körperlich eingesandte Unterlagen werden nur auf ausdrückliche Anforderung des Auftraggebers  zurück gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

3. Zahlung

3.1 Rechnungen der Maisenbacher Medien GmbH sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu begleichen, sofern nicht Vorkasse vereinbart wurde.

4. Haftung

4.1. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Maisenbacher Medien GmbH unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Maisenbacher Medien GmbH haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet die Maisenbacher Medien GmbH nicht.

4.2. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 1 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4.3. Ist die Haftung der Maisenbacher Medien GmbH ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5. Mängelhaftung

5.1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab erstmaliger Inkenntnissetzung des Auftraggebers von der Schaltung der Anzeige.

5.2. Verlangt der Auftraggeber zu Recht die Nacherfüllung, so kann die Maisenbacher Medien GmbH nach ihrer Wahl nachbessern oder eine Ersatzanzeige veröffentlichen.

6. Schlussbestimmungen

6.1. Die Maisenbacher Medien GmbH ist ermächtigt, Subunternehmer einzusetzen.

6.2. Erfüllungsort, soweit vereinbar, ist Trier. Ausschließlicher Gerichtsstand, soweit vereinbar, ist Trier. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

6.3. Aus Bestellungen, Ergänzungen und Änderungen eines Auftrags, mündlichen Nebenabreden, Garantien und Zusicherungen sowie sonstigen Vereinbarungen kann der Vertragspartner nur insoweit verbindliche Rechte herleiten, als dass die Maisenbacher Medien GmbH sie in Textform bestätigt hat.

6.4. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Vertragspartner nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit sie auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen.

6.5. Die Abtretung von Forderungen gegen die Maisenbacher Medien GmbH bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Maisenbacher Medien GmbH.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Print-Anzeigen
bei der Maisenbacher Medien GmbH
gegenüber Unternehmern

1. Geltung

1.1 Die hier notierten Geschäftsbedingungen gelten für alle Print-Verträge, Print-Vertragsanbahnungen und künftige Rechtsverhältnisse zwischen der Maisenbacher Medien GmbH und denjenigen Vertragspartnern, die Unternehmer (§ 14 BGB) sind. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Für Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese AGB nicht

1.2. Geschäftsbedingen des Vertragspartners finden keine Anwendung, ihnen wird widersprochen. Dies gilt auch für entsprechende Abwehrklauseln des Vertragspartners.

2. Angebot und Vertragsinhalt

2.1. Vertragsgegenstand ist die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Auftraggebers in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.

2.2. Sind keine Größenangaben gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe berechnet.

2.3. Rubrizierte Anzeigen werden, soweit dies technisch möglich ist, in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass die Platzierung einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

2.4. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und unter Fristsetzung zur Korrektur geliefert. Die Maisenbacher Medien GmbH berücksichtigt nur Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der gesetzten Frist mitgeteilt werden.

2.5. Die Maisenbacher Medien GmbH ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen auf Rechte Dritter zu prüfen. Die Kosten etwaiger Gegendarstellungen trägt der Auftraggeber. Er stellt die Maisenbacher Medien GmbH von allen eventuellen Ansprüchen Dritter frei.

2.6. Die Maisenbacher Medien GmbH behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder wenn deren Veröffentlichung für sie unzumutbar ist. Ihr steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung von Anzeigenabschlüssen zu, wenn sich entsprechende Verletzungen wiederholen. Gewährte Rabatte sind der Maisenbacher Medien GmbH in diesem Falle  zurückzuerstatten. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

2.7. Elektronisch eingesandte Unterlagen werden nur auf ausdrückliche Anforderung des Auftraggebers gelöscht. Körperlich eingesandte Unterlagen werden nur auf ausdrückliche Anforderung des Auftraggebers  zurück gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

3. Zahlung

3.1. Rechnungen der Maisenbacher Medien GmbH sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu begleichen, sofern nicht Vorkasse vereinbart wurde.

4. Haftung

4.1. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Maisenbacher Medien GmbH unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Maisenbacher Medien GmbH haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet die Maisenbacher Medien GmbH nicht.

4.2. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 1 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

4.3. Ist die Haftung der Maisenbacher Medien GmbH ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5. Mängelhaftung

5.1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Anzeige.

5.2. Verlangt der Auftraggeber zu Recht die Nacherfüllung, so kann die Maisenbacher Medien GmbH nach ihrer Wahl nachbessern oder eine Ersatzanzeige veröffentlichen.

6. Schlussbestimmungen

6.1. Die Maisenbacher Medien GmbH ist ermächtigt, Subunternehmer einzusetzen.

6.2. Erfüllungsort, soweit vereinbar, ist Trier. Ausschließlicher Gerichtsstand, soweit vereinbar, ist Trier. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

6.3. Aus Bestellungen, Ergänzungen und Änderungen eines Auftrags, mündlichen Nebenabreden, Garantien und Zusicherungen sowie sonstigen Vereinbarungen kann der Vertragspartner nur insoweit verbindliche Rechte herleiten, als dass die Maisenbacher Medien GmbH sie schriftlich oder fernschriftlich bestätigt hat.

6.4. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Vertragspartner nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit sie auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen.

6.5. Die Abtretung von Forderungen gegen die Maisenbacher Medien GmbH bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Maisenbacher Medien GmbH.