Unser täglicher Wolken-Blick über Trier – immer am Vortag und zumeist in Richtung Weißhaus / Hochschule Trier. Das Foto entstand um 14.30 Uhr.
Foto: © Trierer Umschau

TRIER-WETTER & EUROPEAN CENTER FOR CONSTITUTIONAL AND HUMAN RIGHTS (ECCHR)

Internationaler Tag der Gerechtigkeit: Warum der Internationale Strafgerichtshof unsere Freiheit und die Menschenrechte schützt

Der Internationale Tag der Gerechtigkeit erinnert daran, dass Menschenrechte und Völkerrecht keine Selbstverständlichkeit sind. Der Blick auf aktuelle Entwicklungen rund um den Internationalen Strafgerichtshof zeigt, wie wichtig unabhängige Gerichte und internationale Zusammenarbeit für Frieden, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit bleiben.

 

Ab und zu vergehen wichtige Tage wie der gestrige, und man wird durch noch wichtigere Dinge abgelenkt – etwa durch einen Wasserrohrbruch bei guten Freunden. Das setzt Prioritäten, die einen einfach sagen lassen: Meine Widmung an den 17. Juli kann ich auch noch am 18. formulieren. Konkret geht es um den gestrigen Internationalen Tag der Gerechtigkeit.

 

Wetter in Trier und Europa: Sommerlicher Start in den Tag

 

Doch zunächst, um den Tag in seinen „gewohnten Rahmen“ zu bringen, ein kurzer Blick auf unser Wetter in Trier: Der heute in Trier veranstaltete Christopher Street Day (CSD) – vgl. https://www.schmit-z.de/verein/csd – feiert mit einem trockenen Sonne-Wolken-Mix und Temperaturen bis 27 Grad.

Ein Blick auf insgesamt acht Hauptstädte der Europäischen Gemeinschaft (die vier von gestern sind heute wieder mit dabei) führt nach Brüssel, das bis 16 Uhr wolkenverhangen ist und erst ab 17 Uhr etwas Sonne zu melden hat – bei Temperaturen bis maximal 22 Grad. Budapest dagegen meldet Sonne pur bei 32 Grad. Bukarest schließt sich mit 34 Grad an. Dublin meldet für die nächsten 14 Tage konsequent Höchsttemperaturen von 21 Grad und einen Sonne-Wolken-Mix. Helsinki wechselt von Sonne zu Regen, der ab 17 Uhr erst um Mitternacht wieder aufhört – bei Höchsttemperaturen von nicht mehr als 22 Grad. Kopenhagen meldet maximal 22 Grad bei einem Sonne-Wolken-Mix. Lissabon lässt die Temperaturen in den nächsten 14 Tagen nicht unter 19 Grad fallen und pendelt tagsüber zwischen heute 25 und maximal 30 Grad. Und Ljubljana „kopiert“ Helsinki – nur dass die Temperaturen dort bis auf 26 Grad ansteigen.

 

Internationaler Tag der Gerechtigkeit: Warum dieser Tag uns alle betrifft

 

Damit zu dem oben notierten Thema, dem Internationalen Tag der Gerechtigkeit.
So ist zum Beispiel auch der heute in Trier gefeierte Christopher Street Day ein Ausdruck von Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft, der immer wieder hochgehalten werden muss.

 

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gilt für jeden Menschen

 

Denn die Menschenrechte (vgl. https://www.ohchr.org/en/human-rights/universal-declaration/translations/german-deutsch) gelten für jeden einzelnen Menschen:

„Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“

 

Internationale Regeln gelten für alle Staaten – oder sie verlieren ihre Bedeutung

 

Es gibt keine „besseren Menschen“, um mit George Orwell zu sprechen. So wie es für Spiele Spielregeln gibt, gibt es für die Gemeinschaft der Menschen, die diese Erde besiedeln, gemeinsam erarbeitete Rechte. Deshalb existieren die Vereinten Nationen, die eben keine Privilegien kennen.
Stellen Sie sich vor, alle würden sich an die gemeinsam erarbeiteten Gesetze halten – wie friedlich wäre unsere Welt.

Der Internationale Tag der Gerechtigkeit soll dazu aufrufen, aus jenem angenehmen Schlaf zu erwachen, in dem man die Augen schließt und nichts tut. Doch Nichtstun lässt die Zeit nicht automatisch stillstehen.

Das haben wohl einige Staaten bemerkt und dann einfach gesagt: Wir treten aus dem Völkerbund aus. Unsere Gesetze stehen über den internationalen Gesetzen. Fall gelöst. 192 Länder täuschen sich – wir nicht.

 

Wenn internationale Gerichte politisch unter Druck geraten

 

Im Fall der USA geht das offenbar. Und wer vom Internationalen Strafgerichtshof die Frechheit besitzt, gegen unsere Freunde Haftbefehle zu erlassen, der bekommt zu hören: Liebe Richter, verzeiht, dass American Express, Visa, Mastercard und PayPal nun einmal uns gehören. Und weil ihr nicht mehr zahlen könnt, gibt es eben noch ein Einreiseverbot in die USA. Dear Nicolas Guillou – hast es verbockt. (siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Nicolas_Guillou )

Hier wird auf subtile Weise Recht umgedreht.

Nur weil der Internationale Strafgerichtshof nicht nur Wladimir Putin, sondern auch Benjamin Netanjahu auf die Liste international gesuchter Personen gesetzt hat.

„Nach dem Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu kündigte der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán am 22. November 2024 an, den israelischen Premierminister einzuladen und nicht festnehmen zu lassen. Auch Friedrich Merz (Bundesvorsitzender der CDU) garantierte am 24. Februar 2025, einen Tag nach dem Wahlsieg der Union in Deutschland, dass er den ausstehenden Haftbefehl gegen Netanjahu missachten und eine sichere Ein- und Ausreise ermöglichen wolle.“ (aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Strafgerichtshof ).

Und für die USA hat Netanjahu sowieso ein Dauervisum …

 

Warum die Schwächung des Völkerrechts alle Demokratien betrifft

 

Warum wir uns das noch einmal so deutlich vor Augen führen: Wenn Gesetze „ausgeschaltet“ werden, begeben wir uns auf sehr dünnes Eis. Nur weil sie uns nicht „passen“, verweigern wir sie. Das sind Zukunftsaussichten, die ich mir nicht vorstellen möchte.

 

ECCHR warnt vor Angriffen auf den Internationalen Strafgerichtshof

 

Doch anscheinend wollen die USA genau das in die Wege leiten. Deshalb übernehme ich heute, am Internationalen Tag der Gerechtigkeit der Vereinten Nationen, die Pressemeldung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Am Ende des übernommenen Textes stellen wir das ECCHR auch inhaltlich vor.

Will die Trump-Regierung sich wegen vergangener und womöglich zukünftiger Völkerrechtsverletzungen absichern? Stichwort Venezuela. Stichwort Iran-Krieg. Stichwort Kuba. Stichwort Grönland – you never know.

Und wenn Staaten, die mit dem Internationalen Strafgerichtshof kooperieren, tatsächlich ins Abseits gestellt werden sollen – nur: Wo ist dieses Abseits? Immerhin unterstützen 125 Staaten den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

Die USA, China, Russland, Indien und Israel erkennen seine Gerichtsbarkeit nicht an. Hinzu kommen Staaten wie die Türkei, Singapur, Pakistan, Indonesien, Malaysia oder Saudi-Arabien.

Wie viele Hände müssen sich da in Unschuld waschen? Oder baden sie darin? Oder werfen sie die Gesetze, die Charta der Vereinten Nationen und die Menschenrechte auf den Müll der Geschichte – jene Geschichte, die zumindest vor 80 Jahren aus den Erfahrungen zweier Weltkriege lernen wollte.

Wollte?

Ich freue mich, dass es Menschen, Institutionen und selbst Regierungen gibt, die dennoch an das Recht glauben, es unterstützen, es verteidigen, es hochhalten. Daran glauben:

 

 

ECCHR warnt vor Angriffen auf den Internationalen Strafgerichtshof

 

US-Regierung droht Internationalen Strafgerichtshof zu zerschlagen – Bundesregierung muss die unabhängige Justiz verteidigen

 

US-Außenminister Rubio kündigt eine Kampagne zur Zerschlagung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) an. Diese soll sich nicht nur gegen IStGH-Mitarbeiter*innen richten, sondern auch gegen Staaten, die mit dem Gerichtshof kooperieren. Umso wichtiger ist es, dass die Vertragsstaaten sich nicht einschüchtern lassen und den IStGH entschlossen unterstützen.

„Wenn Marco Rubio ankündigt, den Internationalen Strafgerichtshof ‚Stein für Stein‘ abzutragen, dann müssen wir das Völkerrecht Stein für Stein verteidigen,“ sagt Andreas Schüller, Co-Programmleiter des Bereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim ECCHR. „Gegen autoritäre Machtpolitik helfen nur internationale Kooperation, politisches Rückgrat und rechtsstaatliche Integrität.“

Seit seinem Amtsantritt setzt Donald Trump den IStGH mit Sanktionen gegen den Chefankläger, beide stellvertretenden Chefankläger*innen und acht Richter*innen des IStGH zunehmend unter Druck. Die US-Administration verhängte zudem Sanktionen gegen die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese sowie gegen drei führende palästinensische Menschenrechtsorganisationen: Das Palestinian Centre for Human Rights (PCHR), Al-Haq und Al Mezan Center for Human Rights, mit denen das ECCHR eng zusammenarbeitet.

Diese Eskalation folgt einem besorgniserregenden Muster politisch motivierter Angriffe auf die internationale Rechtsordnung und die Unabhängigkeit der Justiz. Sie zielt darauf ab, Ermittlungen gegen Verbündete der Vereinigten Staaten oder gegen US-Staatsangehörige zu erschweren und damit Rechenschaftspflicht für mögliche Völkerrechtsverbrechen zu verhindern. Die Leidtragenden sind die Betroffenen und Überlebenden von Völkerstraftaten ebenso wie diejenigen, die sich weltweit unter zunehmend schwierigen Bedingungen für Gerechtigkeit und gegen Straflosigkeit einsetzen.

Als das zentrale internationale Strafgericht wird der IStGH tätig, wenn nationale Justizsysteme nicht willens oder nicht in der Lage sind, schwerste Völkerrechtsverbrechen zu verfolgen. Gerade deshalb gerät er immer wieder in Konflikt mit mächtigen Staaten und politischen Interessen. Seine Unabhängigkeit zu schützen, ist eine gemeinsame Verantwortung der Vertragsstaaten.

So auch die Bundesregierung: Als Vertragsstaat des Römischen Statuts muss sie dem IStGH nun den Rücken stärken und darf sich nicht erpressen lassen. Dazu gehört auch die Verabschiedung nationaler und regionaler Blocking-Verordnungen, die die Befolgung der US-Sanktionen verbietet und damit Unternehmen und Einzelpersonen vor ihren Auswirkungen schützt. Die vom Sanktionsregime Betroffenen setzen ihre Arbeit trotz persönlicher und institutioneller Risiken unbeirrt fort. Sie verteidigen damit nicht nur die Unabhängigkeit der internationalen Strafjustiz, sondern auch die Rechte der Betroffenen von Völkerstraftaten – für Gerechtigkeit, gegen staatliche Gewalt und für die Geltung des Völkerrechts.

 

Wer wir sind

 

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

 

Wir wünschen Ihnen Frieden!*

 

 

Vortext / Kommentar: Christoph Maisenbacher (KI supported) – 18. Juli 2026
Quelle (vollständig zitierter Text): European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). – Pressemitteilung vom 14. Juli 2026
Link-Zitate: alle Zitate, die wir übernehmen sind im Text mit einem Link versehen
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Dieser Text in LEICHTER SPRACHE ist veröffentlicht unter:
https://www.trierer-umschau.de/2026-08-18-ab/

* warum wir Ihnen Frieden wünschen:
https://www.trierer-umschau.de/2025-07-29-aa/

** unsere zwei für das Wetter zuständigen Dach-Tauben haben wir vorgestellt in:
https://www.trierer-umschau.de/2026-05-12-aa/