Welche Beachtung findet Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes derzeit überhaupt noch?
Illustration: KI-generiert / Trierer Umschau

GRUNDGESETZ ARTIKEL 26.1 & MILITARISIERUNG

77 Jahre Grundgesetz: Friedensgebot, Kriegsdienstverweigerung und die Debatte um Militarisierung in Deutschland

77 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes rückt eine Frage wieder in den Mittelpunkt gesellschaftlicher Debatten: Wie verhält sich das verfassungsrechtliche Friedensgebot zu Aufrüstung, Wehrdienst und dem politischen Ziel der „Kriegstüchtigkeit“? Während die Zahl der Kriegsdienstverweigerungen stark steigt, warnen Juristen, Friedensorganisationen und der Grundrechte-Report vor einer zunehmenden Militarisierung der Gesellschaft.

 

Zwischen Friedensgebot und Militarisierung: Eine gesellschaftliche Grundsatzfrage

 

Dieser Text entstand vor den jüngsten Ereignissen rund um den Drohneneinschlag in Rumänien und den darauf folgenden politischen Stellungnahmen aus EU und NATO. In gewisser Weise wurde er von der Aktualität überholt.
Dennoch haben wir uns entschieden, die Reihenfolge der Texte beizubehalten. Denn die darin angesprochenen Fragen verlieren dadurch nicht an Bedeutung – eher im Gegenteil.
Hier nun Text 1/2, der sich – wie auch der nachfolgende Test 2/2 – unter anderem dem Grundgesetz, den Grundrechten und der Frage widmet, wie unsere Gesellschaft auf Militarisierung, Aufrüstung und Kriegsvorbereitung blickt.

 

Grundrechte-Report 2026 warnt vor zunehmender Militarisierung

 

77 Jahre Grundgesetz – dieser Sachverhalt stand vor zehn Tagen auf Platz 1 der Tagesbetrachtung – in Kombination mit dem so bezeichneten „Grundrechte-Report 2026 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ (*). Wenn dann noch eine staatliche Sendeanstalt wie die Deutsche Welle als Überschrift notiert „Grundrechte-Report warnt vor zunehmender Militarisierung“ (vgl. https://www.dw.com/de/grundrechte-report-warnt-vor-zunehmender-militarisierung/a-77258379 ) , dann passt das in unser „Aufmerksamkeits-Muster“. Denn hier wird plötzlich etwas laut formuliert, das auf der politischen Bühne bis dato wenig bis gar nicht angekommen ist: Das NEIN zur Militarisierung, das NEIN zur Aufrüstung, Kriegsvorbereitung und dem Training zum Töten (Stichwort: Wehrdienst).

 

Artikel 26 Grundgesetz: Das Friedensgebot im Fokus

 

Unsere Quelle, die Presse-Agentur Pressenza, hat dazu zwei sehr aufklärende Artikel vorgelegt, die wir dankend übernehmen. Zum einen ein geradezu appellatives Wachrütteln des Autors Rolf Bader in Sachen Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes. Dieser lautet klar und deutlich:

„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“
(vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html )

 

Kriegsdienstverweigerung und Wehrdienstdebatte

 

Und zum anderen eine Unterstützung dieses Artikels mit der Pressenza-Übernahme der Mitteilung der Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) und den klaren Worten der Bundessprecherin der DFG-VK:

„Diejenigen, die sich bei uns beraten lassen, wollen nicht zum Töten von Menschen ausgebildet werden. Und sie wollen schon gar nicht töten.“

Denn wenn die Bundesregierung stolz formuliert, dass der Rücklauf der sogenannten „Wehrerfassungs- beziehungsweise Wehrdienstfragebögen“ hoch sei, dann darf durchaus die Frage gestellt werden, wie freiwillig ein solcher Rücklauf tatsächlich empfunden wird – wenn gleichzeitig öffentlich darüber diskutiert wird, dass ein Nicht-Ausfüllen künftig möglicherweise mit Sanktionen oder Bußgeldern verbunden sein könnte. (vgl. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101245860/bussgeld-bei-nicht-beantwortung-der-wehrdienst-abfrage.html )

 

Wie viel militärische Vorbereitung verträgt eine Demokratie?

 

Und genau an diesem Punkt beginnt jene gesellschaftliche Debatte, die weit über reine Verwaltungsabläufe hinausgeht: die Frage nämlich, wie viel Druck, wie viel Erwartung und wie viel stillschweigende Normalisierung militärischer Vorbereitung eine demokratische Gesellschaft akzeptieren will – insbesondere an junge Menschen gerichtet, deren Leben bislang vielleicht eher von Ausbildungsplänen, Zukunftsträumen oder Friedenssehnsucht geprägt war als von Gedanken an Wehrfähigkeit, Musterung und Krieg.

 

Zahl der Kriegsdienstverweigerungen steigt deutlich an

 

Umso mehr übernehme ich mit einem gewissen Optimismus die Meldung von Pressenza Hannover und der Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK):

„Die Zahl der Kriegsdienstverweigerungsanträge in Deutschland hat sich in den ersten drei Monaten 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verdreifacht. Das geht laut der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) aus der Antwort einer Sprecherin der Bundeswehr in Köln auf eine kürzliche Anfrage der Friedensorganisation hervor. Demnach haben 3.493 Menschen im ersten Quartal 2026 einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt. Davon kamen 64 Anträge von aktiven Soldat*innen, 236 von Reservist*innen und 3.193 von Männern, die noch nie bei der Bundeswehr waren. Im Vorjahreszeitraum gingen insgesamt 1.094 Anträge ein (Frage 50, BT-Drucksache 21/3772 = https://dserver.bundestag.de/btd/21/037/2103772.pdf ).

„Setzt sich der Trend fort, werden dieses Jahr deutlich über 15.000 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt werden“, so Cornelia Mannewitz, Bundesprecherin der DFG-VK. Laut Mannewitz baten allein im April mehr als 1.000 Menschen die örtlichen Beratungsstellen der DFG-VK um Informationen und Unterstützung bei ihrer Verweigerung. Nach den Worten der Bundessprecherin waren das „nicht nur Jugendliche des Jahrgangs 2008, die jetzt von Zwangserfassung und Fragebogen betroffen sind“, sondern auch ältere Verweigernde. Obwohl die Wehrpflicht derzeit noch ausgesetzt sei, hätten viele Männer Angst vor einer Einberufung zur Bundeswehr im Spannungs- oder Verteidigungsfall. „Diejenigen, die sich bei uns beraten lassen, wollen nicht zum Töten von Menschen ausgebildet werden. Und sie wollen schon gar nicht töten“, sagte Cornelia Mannewitz.

Die DFG-VK sehe im Wachstum der KDV-Zahlen „eine klare politische Absage an das von Verteidigungsminister Boris Pistorius ausgerufene Ziel der Kriegstüchtigkeit und die Bestrebungen der Bundesregierung die Bundeswehr zur stärksten konventionellen Armee Europas auszubauen“. Mit ihren bundesweiten Beratungsangeboten für Kriegsdienstverweigerer*innen sei die DFG-VK gefragt und baue weiter die Beratungskapazitäten aus, um Wehrpflichtige sowie aktive oder ehemalige Soldat*innen bei ihrer Kriegsdienstverweigerung kompetent zu begleiten.“
(siehe auch: https://dfg-vk.de/positionen-von-a-z/kriegsdienstverweigerung/ )

 

Rolf Bader: Friedensgebot oder Rückkehr zum Militarismus?

 

Und hier den von Pressenza Berlin verteilten und von dem Autor Rolf Bader verfassten Text, den wir hier vollständig übernehmen:

 

77 Jahre Grundgesetz und das Friedensgebot – „Schnee von gestern“ oder aktueller denn je?

Mit Zweidrittelmehrheit beschloss der scheidende deutsche Bundestag am 18. März 2025 die Aufhebung der Schuldenbremse. Mit einer Entscheidung von „bislang nicht gekannter Dimension und Tragweite“ votierten 513 Abgeordnete – bei 207 Gegenstimmen – für eine Lockerung der Schuldenbremse im Grundgesetz.[1]

Beschlossen wurde eine erhebliche Steigerung der Verteidigungsausgaben und ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro. Bundeskanzler Friedrich Merz will, dass Deutschland die stärkste konventionelle Armee Europas erhalten soll.

Wer denkt da noch an Rüstungskontrolle, geschweige denn an Abrüstung!

Das Land muss „kriegstüchtig“ werden, sich auf Krieg einstellen. Die Gesellschaft muss sich in allen Lebensbereichen auf einen möglichen „Verteidigungskrieg“ vorbereiten. Das gilt u.a. für das Gesundheitswesen, die Wirtschaft und die Industrie und für die Kommunikation und Logistik. Umfangreiche Baumaßnahmen sind für Bunker und die Ertüchtigung der Bahnstrecken und Brücken geplant. Umfassend soll durch eine militärische Luftverteidigung der Schutz der Zivilgesellschaft und der wichtigen Energie- und Wasserversorgung sichergestellt werden. [2]

Moderne Industriegesellschaften sind aufgrund ihrer zivilen Verwundbarkeit nur unter Friedensbedingungen lebens- und funktionsfähig. Deshalb sollte die derzeitige Sicherheitspolitik zumindest auf eine maßvolle und defensive Verteidigung ausgerichtet sein. Kriegsverhinderung wäre dann eine Kombination aus Diplomatie und eingegrenzter militärischer Verteidigung.

Es bedarf eines Instrumentariums, das über Krisenprävention und Diplomatie zwischenstaatliche Konflikte entschärft und zur Deeskalation erfolgreich beiträgt. Kriegsverhinderung bedeutet dann, im Vorfeld eines sich anbahnenden Konflikts Kriseninstrumente zu nutzen, die sich international bewährt haben.

Wohin steuert die Bundesrepublik Deutschland?

„Deutschland und Europa brauchen nicht Kriegstüchtigkeit, sondern Friedenstüchtigkeit; das ist die Lehre aus der europäischen Geschichte. … Der Frieden ist nämlich keine Leerformel, kein Füllwort oder Schmuckvokabel. Es ist das tragende Prinzip der Verfassung.“ [3]

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“, so die Präambel des Grundgesetzes.[4]

Carlo Schmidt, der „geistige Vater“ dieses normativen Textes, baute auf einem unveränderlichen Friedensgebot Deutschlands im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit. Versäumt wurde allerdings bis heute, diesem verfassungsrechtlichen Gebot eine tragfähige Ausgestaltung – wie dem Sozialstaatsprinzip – zu geben.

„Bis heute beinhaltet das Grundgesetz den normativen Auftrag, die Existenz einer Streitkraft mit dem Friedensgebot in praktische Konkordanz zu bringen. Der ausgerufene Primat der Aufrüstung und der exzessive Einsatz von öffentlichen Mitteln zu diesem Zweck verschiebt dieses prekäre Gleichgewicht in die Richtung einer Rückkehr des Militarismus.

Deutschland hatte bereits zweimal eine kriegstüchtige Armee. Und lange vor dem Blutvergießen im Krieg beginnt die Militarisierung im Inneren. … Statt also Ausreden zu suchen, warum Frieden zwar wünschenswert, aber leider nicht zu machen ist, gilt es, die Einsicht zu verteidigen, dass das Grundgesetz die Verfassung eines Landes sein sollte, das dem Frieden dient und nicht den Krieg vorbereitet. Mit diesem normativen Gebot sind die Pläne für eine exzessive Aufrüstung nicht vereinbar. Sie gefährden die Sicherheit, der zu dienen sie vorgeben“, so Andreas Engelmann, Professor für Rechtswissenschaft an der University of Labour in Frankfurt und Bundessekretär der Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ) und Rainer Rehak, Informatiker und Philosoph am Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft sowie am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) und Ko-Vorsitzender des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF). [5]

Das Friedensgebot fordert Friedensfähigkeit – „Gemeinsame Sicherheit“ als Wegweiser

Die Palme-Kommission von 1982, an der neunzehn bedeutende Politiker und Fachleute aus Ost und West, Nord und Süd, darunter der frühere deutsche Bundesminister und Abrüstungsexperte Egon Bahr, mitgewirkt haben, hat in der Hochphase des Kalten Krieges die lebensbedrohlichen Konsequenzen der nuklearen Abschreckungsdoktrin eingehend analysiert und daraus bemerkenswerte Schlussfolgerungen gezogen, die sie in einem Alternativ-Konzept „gemeinsamer Sicherheit“ zusammengefasst hat:

„In der heutigen Zeit kann Sicherheit nicht einseitig erlangt werden. Wir leben in einer Welt, deren ökonomische, politische, kulturelle und vor allem militärische Strukturen im zunehmenden Maße voneinander abhängig sind. Die Sicherheit der eigenen Nation lässt sich nicht auf Kosten anderer Nationen erkaufen.“[6]

Der Palme-Bericht zur „Gemeinsamen Sicherheit“ ist in seinen Empfehlungen besonders in Krisenzeiten wegweisend. Er forderte die Rückkehr zu Verhandlungen über Rüstungskontrolle und Abrüstung. Auch wenn in der aktuellen Lage die Revitalisierung dieses Konzepts schwierig erscheint, wäre „Gemeinsame Sicherheit“ ein Konzept, das nachhaltigen Frieden und Klimagerechtigkeit befördern könnte. Sie eröffnet im Besonderen Chancen, gegensätzliche geopolitische Interessen auszugleichen und eine Tür für Verhandlungen zu öffnen. Das gilt für den Ukraine-Krieg wie für alle anderen Krisenherde auf der Welt.

In seiner Studie „Kriegsfolgen und Kriegsverhütung“ (Hanser Verlag 1971) mahnte der Physiker und Philosoph Carl Friedrich von Weizsäcker eine Strategie der Kriegsverhinderung an. Die Folgen eines Atomkriegs in Mitteleuropa wären existenziell. Deshalb gelte es, über Rüstungskontrolle und Abrüstung das Kriegsrisiko zu minimieren.

Gilt diese Mahnung heute noch oder sind wir auf dem Weg zurück in den Kalten Krieg?

„Der Hass und die Bereitschaft zum Krieg und zur Feindbildproduktion ist tief verwurzelt in der Menschheit, gerade in Zeiten großer Krisen und existenzieller Ängste. Heute aber gilt: Wer die Welt wirklich retten will, diesen einzigartigen und kostbaren Planeten, der muss den Hass und den Krieg gründlich verlernen. Wir haben nur diese eine Zukunftsoption“, so Antje Vollmer in ihrem Vermächtnis einer Pazifistin.[7]

Frieden suchen mit aller Kraft. So haben es die Mütter und Väter des Grundgesetzes, die Überlebenden des II. Weltkrieges als Friedensgebot in die Verfassung des Jahres 1949 geschrieben – als Gebot der Friedensstaatlichkeit. [8]

Der langjährige ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, Helmut Simon wies immer wieder darauf hin, dass es leider versäumt wurde, das Friedensgebot ähnlich wie das Sozialstaats- und Rechtsstaatsgebot konkret herauszuarbeiten. Vernachlässigt worden seien vor allem „die zivile Konfliktbearbeitung und deren Vorrang vor militärischer Gewaltanwendung.“ Simon hielt es „für unerträglich, dass für diese Aufgabe lediglich ein verschwindend geringer Teil der Mittel zur Verfügung steht, wie wir sie für das Militär aufwenden.“[9]

Deshalb wäre es notwendig, eine Ausgestaltung des Friedensgebots auf den Weg zu bringen. Dem Grundgesetz neue Kraft zu verleihen und dem Parlament des Deutschen Bundestages einen Handlungsrahmen für eine aktive Friedenspolitik zu geben, wäre eine Aufgabe von großer Tragweite und gebotener Dringlichkeit. Das Friedensgebot des Grundgesetzes und die UN-Charta sind das Fundament einer Friedenspolitik, die für die Bundesrepublik Deutschland Leitlinie sein müsste.

Die aktuelle Sicherheitspolitik der Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz ist allerdings auf einem fatalen Irrweg, der sich immer weiter vom Friedensgebot entfernt.

Autor:
Rolf Bader, Dipl. Pädagoge, Offizier a.D. der Bundeswehr, Mitglied und ehemaliger Geschäftsführer der Deutschen Sektion der Internationalen Ärzte*innen für die Verhütung des Atomkrieges/ Ärzte*innen in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW)

Anmerkungen:

[1] Süddeutsche Zeitung, „Bundestag votiert für Schuldenpaket“, vom 19. März 2025
[2] www.facebook.com/ZDFheute/videos/verteidigungsexperte-im-bereich-der-luftverteidigung-sind-wir-blank/489466177215676/
[3] Heribert Prantl, Den Frieden gewinnen, Heyne 2024, S.57
[4] Das Grundgesetz, Reclam 2023, S. 43
[5] www.fr.de/politik/aufruestung-was-wird-aus-dem-friedensgebot-im-Grundgesetz-93645364.html
[6] https://ipb.org/wp-content/uploads/2022/04/2022-04–14_Palme-Report2.0-de.pdf
[7] https://www.antje-vollmer.de/index_htm_files/VermaechtnisPDF.pdf
[8] siehe [3]
[9] Helmut Simon, Frankfurter Rundschau v. 06.01.2004.
[10] Hanne-Margret Birckenbach, Friedenslogik Verstehen, 2. aktualisierte und erweiterte Auflage, Wochenschau Verlag 2026″

 

(*) Der Grundrechte-Report 2026 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richtervereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte – vgl. http://www.grundrechte-report.de/2026/

 

Vortext / Kommentar: Christph Maisenbacher – 2. Juni 2026
Quelle 1 (vollständig zitierter Text): Pressenza Hannover / DFG-VK ( https://dfg-vk.de/kdv-zahlen-steigen-deutlich-an/)
Quelle 2 (vollständig zitierter Text): Pressenza Berlin / Rolf Bader
Link-Zitate: alle Zitate, die wir übernehmen sind im Text mit einem Link versehen
SEO & Social-Media-Support: ChatGPT
Illustration: KI-generiert / Trierer Umschau

Dieser Text in LEICHTER SPRACHE ist veröffentlicht unter:
https://www.trierer-umschau.de/2026-06-02-ab/