NATUREREIGNISBEGLEITER - TEXT 38
UN-Resolution zum Klimaschutz: Warum der Internationale Gerichtshof den Schutz der Natur zur Pflicht aller Staaten erklärt – und was das für die Mosel bedeutet
Die Vereinten Nationen haben im Mai 2026 eine Resolution verabschiedet, die den Klimaschutz als internationale Verpflichtung aller Staaten bekräftigt. Grundlage ist ein historisches Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag. Für die Trierer Umschau und den „NaturEREIGNISbegleiter / Lebendige Moselweinberge“ geht es dabei nicht um abstrakte Weltpolitik – sondern um die Frage, ob Landschaft, Biodiversität und menschliche Lebensgrundlagen künftig als gemeinsames Schutzgut der Menschheit verstanden werden.
Worte – wir haben im vorhergehenden Text die persönliche Bedeutung von Worten für die Trierer Umschau und ihren Autor unterstrichen (vgl. https://www.trierer-umschau.de/2026-05-25-aa/ ). Doch Worte können ein internationales Gewicht haben.
Vom Wort zur weltweiten Verantwortung
Danke an den WWF Deutschland für seine Pressemitteilung, die wir unten vollständig wiedergeben. Dennoch – ganz im Sinne des für unsere Berichterstattung in „NaturEREIGNISbegleiter / Lebendige Moselweinberge“ geradezu als Basis definierten „Menschenrechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ (vgl. https://www.trierer-umschau.de/2026-02-19-ca/ ) – war und ist es uns wichtig, etwas tiefer als nur die Pressemeldung zu blicken.
Denn es geht um die vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag ausgearbeitete Verpflichtung sämtlicher Staaten der Erde, den Klimaschutz und die Emissionsreduktion voranzutreiben. Das Original-Dokument des Internationalen Gerichtshofs vom 23. Juli 2025 ist in englischer Sprache abrufbar HIER: 187-20250723-adv-01-00-en
Diese Verpflichtung erhielt nun eine weitere politische und internationale Dimension: Am 20. Mai 2026 wurde sie von der Mehrheit der in den Vereinten Nationen vertretenen Länder mit 141 zu 8 Stimmen angenommen – bei 28 Enthaltungen. Gegen die Resolution stimmten Belarus, Iran, Israel, Liberia, Russland, Saudi-Arabien, die USA und Jemen.
Um was ging es? Um den Resolutionsentwurf A/80/L65 – siehe HIER: n2611558
Die Vereinten Nationen und der neue juristische Rahmen des Klimaschutzes
Darin heißt es unter anderem:
„Die Generalversammlung […]
3. begrüßt das einstimmige Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 23. Juli 2025 zu den Verpflichtungen der Staaten im Zusammenhang mit dem Klimawandel und bekräftigt die Bedeutung dieses Gutachtens als maßgeblichen Beitrag zur Klärung des bestehenden internationalen Rechts;
4. fordert alle Staaten auf, ihre jeweiligen Verpflichtungen nach internationalem Recht zum Schutz des Klimasystems und anderer Teile der Umwelt vor anthropogenen Treibhausgasemissionen einzuhalten, wie sie vom Gerichtshof festgestellt wurden, insbesondere:
(a) erhebliche Umweltschäden durch sorgfältiges Handeln zu verhindern und dabei anzuerkennen, dass der Gerichtshof den Maßstab der gebotenen Sorgfalt zur Verhinderung erheblicher Schäden am Klimasystem als streng bezeichnet hat, sowie alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um zu verhindern, dass Tätigkeiten unter ihrer Hoheitsgewalt oder Kontrolle erhebliche Schäden am Klimasystem und anderen Teilen der Umwelt verursachen – entsprechend ihren gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten;
(b) in gutem Glauben miteinander zusammenzuarbeiten, um erhebliche Schäden am Klimasystem und anderen Teilen der Umwelt zu verhindern, was nachhaltige und kontinuierliche Formen der Zusammenarbeit zwischen Staaten erfordert;
(c) die wirksame Ausübung der Menschenrechte von Völkern und Einzelpersonen nach internationalem Recht zu achten und sicherzustellen, indem notwendige Maßnahmen zum Schutz des Klimasystems und anderer Teile der Umwelt ergriffen werden;
6. fordert alle Vertragsparteien des Pariser Abkommens auf, ihre jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen, wie vom Gerichtshof festgestellt, entsprechend ihren gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten sowie unter Berücksichtigung unterschiedlicher nationaler Umstände einzuhalten;
7. fordert die Staaten nachdrücklich auf, im Rahmen des Pariser Abkommens und ihrer unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten, Wege und Ansätze Maßnahmen umzusetzen, um das gemeinsame Temperaturziel zu erreichen, die Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, im Einklang mit der besten verfügbaren Wissenschaft, unter anderem durch Verdreifachung der Kapazität erneuerbarer Energien und Verdopplung der weltweiten durchschnittlichen jährlichen Steigerungsrate der Energieeffizienz bis 2030, durch einen gerechten, geordneten und fairen Übergang weg von fossilen Brennstoffen in den Energiesystemen mit dem Ziel von Netto-Null-Emissionen bis 2050 sowie durch den schnellstmöglichen Abbau ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe, die weder Energiearmut bekämpfen noch gerechte Übergänge fördern;
8. fordert die Staaten auf, die vollständige, sinnvolle und gleichberechtigte Beteiligung indigener Völker, lokaler Gemeinschaften, Menschen afrikanischer Herkunft, von Frauen und Mädchen, Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen in verletzlichen Situationen an Entscheidungsprozessen zum Klimaschutz sicherzustellen, gegebenenfalls einschließlich des Zugangs zu Informationen und des Zugangs zur Justiz;“
Warum dieses Gutachten historisch sein könnte
Wir wollten verstehen, was an diesem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs möglicherweise historisch ist – und warum viele Beobachter darin einen kaum mehr zurücknehmbaren Schritt des internationalen Umwelt- und Klimarechts sehen.
Denn für uns als Redaktion, die sich mit den „Lebendigen Moselweinbergen“, mit Biodiversität, Landschaft, Wasser, Trockenmauern, Insekten, Vögeln und dem Verhältnis des Menschen zur Natur beschäftigt, geht es dabei nicht um abstrakte internationale Politik. Es geht um die Frage, ob die natürlichen Lebensgrundlagen künftig überhaupt noch als gemeinsames Schutzgut der Menschheit verstanden werden.
Deshalb baten wir ChatGPT darum, die zentralen Aussagen und ihre juristische Tragweite herauszuarbeiten. Die folgende Zusammenfassung konzentriert sich auf das Wesentliche:
1. Klimaschutz als Pflicht des internationalen Rechts
Das Wesentliche — und in seiner juristischen Tragweite vermutlich historisch Bedeutendste — ist, dass der Internationale Gerichtshof den Schutz des Klimasystems und der Umwelt nicht mehr als bloße politische Empfehlung beschreibt, sondern als völkerrechtliche Verpflichtung aller Staaten. Dabei formuliert das Gutachten Grundsätze, die in ihrer Richtung kaum reversibel erscheinen, weil sie auf bestehendem internationalem Recht, Menschenrechten und dem Schutz zukünftiger Generationen beruhen.
Besonders zentral sind folgende Passagen:
2. Klimaschutz ist eine Pflicht nach internationalem Recht
Der Gerichtshof erklärt ausdrücklich:
„States’ obligations pertaining to the protection of the climate system and other parts of the environment from anthropogenic greenhouse gas emissions … are obligations erga omnes.“
(„Die Verpflichtungen der Staaten zum Schutz des Klimasystems und anderer Teile der Umwelt vor anthropogenen Treibhausgasemissionen … sind Verpflichtungen gegenüber der internationalen Gemeinschaft insgesamt.“)
Das ist enorm weitreichend.
„Erga omnes“ bedeutet: Diese Verpflichtungen gelten nicht nur bilateral zwischen einzelnen Staaten, sondern gegenüber der gesamten Menschheit beziehungsweise der internationalen Gemeinschaft.
Der Schutz des Klimas wird damit zu einem gemeinsamen Rechtsgut der Menschheit.
3. Staaten müssen erhebliche Umweltschäden verhindern
Der Gerichtshof formuliert:
„Duty to prevent significant harm to the environment.“
(„Pflicht zur Verhinderung erheblicher Umweltschäden.“)
Und weiter:
„States are required to use all means at their disposal to prevent activities carried out within their jurisdiction or control from causing significant harm to the climate system and other parts of the environment.“
(„Die Staaten sind verpflichtet, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um zu verhindern, dass Tätigkeiten unter ihrer Hoheitsgewalt oder Kontrolle erhebliche Schäden am Klimasystem und anderen Teilen der Umwelt verursachen.“)
Das ist ein fundamentaler Satz.
Er macht aus Natur- und Klimaschutz eine aktive staatliche Pflicht.
Nicht-Handeln kann damit selbst völkerrechtswidrig werden.
4. Der Maßstab der Sorgfalt ist „streng“
Der Gerichtshof verwendet ungewöhnlich klare Worte:
„The standard of due diligence is stringent.“
(„Der Maßstab der gebotenen Sorgfalt ist streng.“)
Das bedeutet:
Staaten können sich künftig schwerer damit herausreden, sie hätten „nicht genug gewusst“ oder „nicht genug Möglichkeiten gehabt“.
Die wissenschaftliche Kenntnislage verpflichtet zum Handeln.
5. Der Schutz der Umwelt ist Voraussetzung für Menschenrechte
Der Gerichtshof verbindet Umweltrecht direkt mit Menschenrechten:
„Protection of the environment is a precondition for the enjoyment of human rights.“
(„Der Schutz der Umwelt ist eine Voraussetzung für die Ausübung der Menschenrechte.“)
Und weiter:
„The right to a clean, healthy and sustainable environment.“
(„Das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt.“)
Damit wird Umweltzerstörung nicht mehr nur als ökologisches Problem betrachtet, sondern als Angriff auf fundamentale Menschenrechte.
Gerade dieser Gedanke erscheint uns für die „NaturEREIGNISbegleiter“ von besonderer Bedeutung. Denn damit erhält das von uns immer wieder betonte „Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ eine weitere internationale und juristische Vertiefung. Natur wird dadurch nicht mehr nur als Landschaft, Ressource oder Erholungsraum betrachtet, sondern als Voraussetzung menschlicher Würde und zukünftigen Lebens.
6. Gegenwärtige UND zukünftige Generationen sind geschützt
Besonders unumstößlich wirkt dieser Gedanke:
„The well-being of present and future generations of humankind depends on our immediate and urgent response.“
(„Das Wohlergehen gegenwärtiger und zukünftiger Generationen der Menschheit hängt von unserer sofortigen und dringenden Reaktion ab.“)
Der Gerichtshof erkennt damit implizit an:
Die Menschheit hat Verantwortung gegenüber Menschen, die noch gar nicht geboren sind.
Das verändert den Charakter des Umweltrechts grundlegend.
7. Verstöße können völkerrechtswidrig sein
Der Gerichtshof formuliert äußerst deutlich:
„A breach by a State of any of the obligations identified by the Court in relation to climate change constitutes an internationally wrongful act.“
(„Ein Verstoß eines Staates gegen eine der vom Gerichtshof identifizierten Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel stellt eine völkerrechtswidrige Handlung dar.“)
Und daraus folgen mögliche Konsequenzen:
„Cessation“, „guarantees of non-repetition“ und „full reparation“.
(„Beendigung“, „Garantien der Nichtwiederholung“ und „vollständige Wiedergutmachung“.)
Das bedeutet:
Klimaschädliches Verhalten kann künftig nicht nur moralisch oder politisch kritisiert werden — sondern rechtlich relevant werden.
Das eigentlich Historische: Der Schutz der Lebensgrundlagen
Vielleicht ist der wichtigste Gedanke des gesamten Gutachtens dieser:
„Climate change is an unprecedented challenge of civilizational proportions.“
(„Der Klimawandel ist eine beispiellose Herausforderung von zivilisatorischem Ausmaß.“)
Der Gerichtshof erhebt damit den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen faktisch zu einem Kernprinzip des internationalen Rechts.
Nicht mehr nur Staaten stehen im Mittelpunkt — sondern die Bewahrung der Lebensbedingungen der Menschheit selbst.
Von der Weltpolitik zu den Lebendigen Moselweinbergen
Nochmals Danke an den WWF Deutschland, der uns zu den oben notierten Recherchen motiviert hat. Für uns ist dies damit eine zweite Basis unserer redaktionellen „Welt-Sicht“ und damit auch für den „NaturEREIGNISbegleiter“, der die „Lebendigen Moselweinberge“ mit anderen Augen – aus einer internationalen Perspektive – betrachtet. Denn das Internationale führt zum Lokal-Regionalen und wieder zurück.
Die Trockenmauern der Mosel, die Insekten zwischen den Rebzeilen, die zunehmende Hitze, Trockenheit und die Veränderung unserer Landschaften stehen damit nicht außerhalb der Weltpolitik. Sie werden Teil einer globalen Verantwortung, die der Internationale Gerichtshof nun erstmals mit einer historischen Deutlichkeit formuliert hat.
Grenzen, Nationalismen und die zunehmende Remilitarisierung des Planeten werden kaum hilfreich sein, unsere Existenz in die nächsten Generationen fortführen zu können. Wenn sich die kriegsführenden Staaten, die Länder, welche Waffen statt Worte sprechen lassen, ihren eigenen CO₂-Fußabdruck anschauen würden, könnte die Welt vielleicht erkennen, dass ein anderes Morgen möglich wäre — eines, das Kooperation vor Konfrontation und gemeinsame Verantwortung vor Zerstörung stellt.
Pressemitteilung des WWF Deutschland zu neuer UN-Resolution über Verantwortung der Staaten für Klimaschutz
Vereinte Nationen stärken Pflicht zu mehr Klimaschutz
Die Vereinten Nationen haben am Mittwoch mit überwältigender Mehrheit eine Resolution verabschiedet, die klar die Verpflichtung der Staaten zu Klimaschutz und Emissionsreduktion benennt. Grundlage war die wegweisende Stellungnahme des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag vom vergangenen Juli. Dort hieß es, dass alle Staaten verpflichtet sind, Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen und den größten ihnen möglichen Beitrag zu leisten, um das gemeinsame Ziel des Pariser Abkommens, die Erderhitzung auf 1,5 Grad zu begrenzen, zu erreichen. Dazu sagt Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland:
„Es ist ein historischer Beschluss: Das höchste Gremium internationaler Diplomatie hat sich an diesem Mittwoch unmissverständlich für die Verpflichtung aller Staaten für mehr Klimaschutz ausgesprochen. Dies kann nur über die schnelle Reduktion klimaschädlicher Emissionen geschehen. Dabei stehen die Hauptemittenten ganz besonders in der Pflicht, auch Deutschland.
Deutschland hat die Resolution unterstützt, dennoch zementiert die Bundesregierung derzeit schädliche Abhängigkeiten von fossilen Energien, statt die Energiewende zu beschleunigen und uns damit vor der Klimakrise, explodierenden Kosten und geopolitischen Gefahren zu schützen. Und nicht nur wir in Deutschland leiden unter dieser rückschrittlichen Politik: Insbesondere ärmere Menschen vor allem in ärmeren Staaten und die Bewohner:innen kleiner Inselstaaten werden von den Folgen der Erderhitzung unverhältnismäßig hart getroffen.
Die heutige Abstimmung ist auch ein Zeugnis der außergewöhnlichen Anstrengungen der vor allem jungen pazifischen Inselbevölkerung, die den Meeresspiegelanstieg hautnah miterlebt und ihre Erfahrungen verbunden mit dem Ruf nach Gerechtigkeit auf die höchste rechtliche und politische Ebene getragen hat. Die UN-Resolution zeigt deutlich, dass diese Ungerechtigkeit enden muss, und unterstreicht zwei Kernaussagen des IGH: Die Klimakrise ist eine existentielle Bedrohung für die Menschheit und gesunde Natur ist ein universelles Menschenrecht. Sie ist unsere Lebensgrundlage.“
Zum Hintergrund:
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte im März 2023 eine Resolution verabschiedet, in der sie den Internationalen Gerichtshof (IGH) aufforderte, ein Gutachten über die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Staaten zur Bewältigung der Klimakrise zu erstellen und die rechtlichen Konsequenzen einer Untätigkeit zu prüfen. Dies war das Ergebnis einer Initiative zahlreicher Inselstaaten unter der Führung von Vanuatu. (siehe https://www.icj-cij.org/case/187)
Der WWF hatte eine Eingabe beim IGH gemacht, in der er die Verbindung aus Klimakrise und Biodiversitätsverlust betont: Einerseits leidet die Natur unter den Folgen der Klimakrise, andererseits ist eine gesunde Natur Teil der Lösung für ein stabiles Klimasystem. Der Schutz von Klima und Natur muss daher gemeinsam adressiert werden. (siehe: https://wwf.panda.org/wwf_news/?11676441/WWF-ICJ-submission-climate-change-biodiversity )
Der Internationale Gerichtshof unterstrich in seiner Stellungnahme, dass eine gesunde Umwelt ein Menschenrecht ist und dass alle Staaten dafür zu sorgen haben. Er betonte die Pflicht der Staaten zur Kooperation, um konkrete Emissionsreduktionen zu erzielen. Diese Verpflichtung erstrecke sich auch auf die Wechselwirkungen zwischen Klima- und Biodiversitätsschutz und gelte selbst für Staaten, die nicht Teil der Klimaabkommen sind.
Die Stellungnahme des IGH hatte sich eingereiht in mehrere bemerkenswerte juristische Verfahren innerhalb kurzer Zeit. Im Mai 2025 hatte das Oberlandesgericht Hamm geurteilt, dass Unternehmen, die große Mengen CO2 ausstoßen, zivilrechtlich für die Folgen der Klimakrise zur Verantwortung gezogen werden können. Und 2024 hatte der Internationale Seegerichtshof klargestellt, dass die Mitgliedsstaaten des Seerechtsabkommens dazu verpflichtet sind, die Meeresumwelt zu erhalten – dies umfasse auch die Pflicht, die Ozeane vor den Auswirkungen der Klimakrise zu schützen.“
Alle Texte zum Thema „NaturEREIGNISbegleiter / Lebendige Moselweinberge“ finden Sie unter:
https://www.trierer-umschau.de/netzwerk/naturereignisbegleiter/
Vortext / Kommentar: Christph Maisenbacher – 28. Mai 2026
Quelle (vollständig zitierter Text): WWF Deutschland – Pressemitteilung
Link-Zitate: alle Zitate, die wir übernehmen sind im Text mit einem Link versehen
SEO & Social-Media-Support: ChatGPT
Foto: Illustration: KI-generiert / Trierer Umschau – Logo: © DLR Mosel – Logo: © DLR Mosel
Dieser Text in LEICHTER SPRACHE ist veröffentlicht unter:
https://www.trierer-umschau.de/2026-05-29-ab/
Die Text-Folge „Lebendige Moselweinberge“ ist Dauno gewidmet:
vgl. https://www.trierer-umschau.de/2025-11-03-ba/
