Spanien sagt Nein.
Frankreich sagt Nein.
Österreich sagt auch Nein.
Flugzeuge vom Militär aus den USA dürfen nicht über diese Länder fliegen.
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LEICHTE SPRACHE - DEUTSCHLAND & KRIEG

Startet der Krieg von Deutschland aus? – Das ist gegen das Recht. – Die Redaktion „multipolar“ hat dazu geforscht.

Der Ministerpräsident von Spanien heißt Pedro Sánchez.
Er sagt klar: Nein zum Krieg.

Er sagt auch: Nein zu der Militäraktion von den USA und von Israel gegen den Iran.
Diese Militäraktion ist gegen das Völkerrecht.

Er sagt auch:
US-Militär darf seine Basen in Spanien nicht für den Krieg nutzen.

Die USA und Israel haben den Krieg begonnen.

Auch Österreich sagt am Anfang von dem Krieg: Nein.
US-Militärflugzeuge dürfen nicht über Österreich fliegen.
Sie dürfen nicht in die Konfliktregion im Nahen Osten fliegen.

Die Schweiz erlaubt Flüge.
Diese Flüge sind für Transport und Wartung im Krieg.

Zwei Flugzeuge vom US-Militär dürfen nicht über die Schweiz fliegen.
Das sind Aufklärungsflugzeuge.

Italien und Frankreich sagen Anfang April auch: Nein.
Sie sind auf der Seite von Spanien.

Und Deutschland?

In Deutschland gibt es Militärbasen von den USA.
Eine Base ist in Rheinland-Pfalz.
Sie heißt Spangdahlem.

Eine andere wichtige Base heißt Ramstein.
Von dort aus macht das Militär Einsätze in vielen Teilen der Welt.

Manche sagen zu militärischem Töten: Operation.
Andere sagen: Das ist Mord.

Jetzt geht es um einen Text von der Redaktion „multipolar“.
Die Redaktion hat über den Krieg berichtet.

Die Texte wurden auch von der Presseagentur „Pressenza“ verbreitet.

Die Redaktion sagt:
Deutschland ist an einem Verstoß gegen das Völkerrecht beteiligt.

Vor diesem Text kommt noch ein Zitat.
Das Zitat ist aus einer Presseschau vom Deutschlandfunk.

In dem Zitat aus der Frankfurter Rundschau steht:

Das Regime im Iran braucht ein Feindbild.
Es sagt: Juden und die USA sind schuld.
So hält das Regime seine Macht.

Benjamin Netanjahu braucht Krieg.
So muss er nicht vor Gericht.

Donald Trump braucht auch Krieg.
Er denkt nur an sich selbst.
Er will mehr Macht und mehr Geld.

Das ist ein Zitat aus dem Deutschlandfunk.

Die Frage ist:

Muss Europa diesen Krieg unterstützen?

Dabei ist das Völkerrecht wichtig.
Das Völkerrecht soll Frieden sichern.

Es wurde nach dem Zweiten Weltkrieg gemacht.

 

Hier der Text in dem Magazin „multipolar“:

 

Juristen sagen:
Deutschland macht bei einem Bruch vom Völkerrecht mit.
Es geht um den Krieg gegen den Iran.

Rechtswissenschaftler sagen:
Die Bundesregierung beruft sich auf Verträge.
Diese Verträge betreffen US-Militärstützpunkte.
Die Experten sagen: Diese Verträge sind nicht wichtig.

Völkerrechtler sagen:
Die Bundesregierung muss von den USA verlangen:
Haltet euch an das Verbot von Gewalt.

Der Generalbundesanwalt gibt keine Auskunft.
Er sagt nichts zu möglichen Ermittlungen gegen die Bundesregierung.

Rechtswissenschaftler sagen:
Deutschland ist an dem Krieg beteiligt.
Der Krieg von Israel und den USA gegen den Iran ist gegen das Völkerrecht.

Die Experten erklären das der Redaktion „multipolar“.

Der Grund ist:
Die Bundesregierung erlaubt den USA, ihre Militärbasen in Deutschland zu nutzen.
Diese Basen werden für den Angriff auf den Iran genutzt.

Ein Sprecher der Bundesregierung heißt Stefan Kornelius.
Er sprach am 9. März auf einer Pressekonferenz.

Er sagte:
Die Bundesregierung schränkt die Nutzung der US-Basen nicht ein.

Er sagte auch:
Es gibt Verträge und Absprachen.
Diese gelten nach dem Völkerrecht.
Und sie passen auch zum deutschen Recht.

Der Professor Nico Krisch ist Experte für Völkerrecht.
Er arbeitet in Genf.

Er sagt:
Wenn Deutschland die Nutzung erlaubt, ist das selbst eine Form von Angriff.

Deutschland kann sich nicht mit Verträgen rechtfertigen.
Zum Beispiel nicht mit Verträgen mit der NATO.
Diese Verträge sind in diesem Fall nicht wichtig.

Ein Staat darf Gewalt nicht erlauben.
Auch nicht durch Verträge mit anderen Staaten.

Der Rechtswissenschaftler Michel Erpelding sagt:
Ein Staat ist verantwortlich, wenn er Hilfe leistet.
Und wenn er weiß, was passiert.

Die UN-Kommission für Völkerrecht sagt:
Ein Staat verletzt das Gewaltverbot,
wenn er einem anderen Staat erlaubt, sein Gebiet für einen Angriff zu nutzen.

Damit eine Handlung strafbar ist,
muss die politische Führung daran beteiligt sein.

Erpelding sagt:
Das ist bei der Bundesregierung der Fall.

Der Professor Norman Paech kommt aus Hamburg.
Er sagt auch:
Deutschland beteiligt sich an dem Angriffskrieg.

Er nennt ein Beispiel: Weißrussland.
Weißrussland hat Russland sein Gebiet zur Verfügung gestellt.
Für den Angriff auf die Ukraine.

Das wurde als Hilfe gewertet.
Und auch als eigene strafbare Handlung.

Die Bundesregierung kann sich nicht auf NATO-Verträge berufen.
Diese erlauben keinen Eingriff in Entscheidungen der USA.

Aber:
Die Air Base Ramstein gehört weiter zur deutschen Hoheit.

Die Beteiligung am Angriff ist ein schwerer Bruch vom Völkerrecht.
Und sie kann strafbar sein.

Das steht im Völkerstrafgesetzbuch.

Der Professor Marten Breuer arbeitet an der Universität Konstanz.

Er sagt:
Die Verträge sind Teil vom Völkerrecht.

Aber:
Das Gewaltverbot in der UN-Charta ist wichtiger.
Es steht über anderen Verträgen.

Auch im deutschen Grundgesetz steht:
Angriffskrieg ist verboten.

Das gilt auch für Hilfe bei einem Angriff.

Deshalb muss die Bundesregierung handeln.
Sie muss auf die USA einwirken.
Die USA sollen das Gewaltverbot einhalten.

Eine Strafe für einzelne Regierungsmitglieder ist schwer.
Vielleicht ist nur Hilfe durch Nicht-Handeln möglich.

Das heißt:
Die Nutzung von Ramstein wurde nicht verboten.

Aber die Hürden für eine Strafe sind sehr hoch.

Der Jurist Matthias Goldmann arbeitet an der EBS Universität.

Er sagt:
Deutschland ist nur verantwortlich,
wenn es Flüge erlaubt hat, die den Angriff unterstützen.

Er meint:
Das ist passiert.

Für eine Strafe braucht man Vorsatz.
Man muss wissen, was man tut.

Man muss prüfen:
Was wussten die Verantwortlichen?

Der Professor Stefan Oeter kommt aus Hamburg.

Er sagt:
Der Angriff von den USA und Israel ist gegen das Völkerrecht.

Aber er fragt:
Ist Nicht-Handeln auch eine Hilfe zum Angriff?

Die Bundesregierung hat nichts aktiv getan.
Aber sie hat auch nichts gestoppt.

Sie hat keine Maßnahmen ergriffen.
Zum Beispiel keine Notbremse gezogen.

So konnte die Nutzung der Basen weitergehen.

Einige Experten haben am 17. März eine Erklärung veröffentlicht.

Sie kritisieren die Bundesregierung.

Sie sagen:
Die Bundesregierung verurteilt den Krieg nicht klar.

Das schwächt die Ordnung in Europa und in der Welt.

Auch der Bundestag hat ein Gutachten gemacht.
Das war am 19. März.

Darin steht:
Deutschland kann verantwortlich sein.
Das gilt, wenn die USA gegen das Völkerrecht verstoßen.

Spanien hat anders entschieden.
Spanien hat den USA die Nutzung von Basen verboten.

Der Bundespräsident heißt Frank-Walter Steinmeier.
Er sagte am 24. März:

Dieser Krieg ist gegen das Völkerrecht.

Ein Aktivist aus Bonn heißt Martin Singe.
Er ist gegen Krieg.

Er hat einen Antrag gestellt.
Er will Ermittlungen gegen die Bundesregierung.

Der Generalbundesanwalt heißt Jens Rommel.

Die Redaktion „multipolar“ hat gefragt:
Gibt es Ermittlungen?

Die Behörde sagt:
Wir geben nur Auskunft bei wichtigen Schritten.
Zum Beispiel bei Festnahmen oder Anklagen.

 

Standardtext vgl. https://www.trierer-umschau.de/2026-04-16-ca/
Text in Leichter Sprache: mit dem Optimeil-Leichte-Sprache-Assistenten von ChatGPT
Textbegleitung: Christph Maisenbacher – 16. April 2026
Quellen: vgl. Standardtext wie auch die in diesem notierte Links
SYMBOLFOTO: ASMRMuzz – Piabay