Nein zum Krieg – Spanien, Frankreich und abgeschwächt Österreich verbieten US-Militärflugzeugen den Überflug. – Symbol-Foto: ASMRMuzz - Piabay

DEUTSCHLAND & KRIEG

Dürfen Völkerrechtsverletzungen von deutschem Boden aus starten? – Eine Recherche von „multipolar“ kärt auf.

Es war der Ministerpräsident von Spanien, Pedro Sánchez, der klar formulierte: Nein zum Krieg und deshalb auch Nein zu der völkerrechtswidrigen Militäraktion der Vereinigten Staaten und Israels gegen den Iran. Nein zu der Nutzung von US-Basen in Spanien für den Krieg gegen den Iran. Einem Krieg, den die Vereinigten Staaten und Israel begonnen haben. – Dieses Nein wurde von Österreich zu Beginn des Iran-Krieges ebenfalls unterstrichen: keine Überflüge von US-Militärflugzeugen in die Konfliktregion im Nahen und Mittleren Osten. Die Schweiz erlaubt Wartungs- und Transportflüge im Zusammenhang mit dem Krieg. Zwei US-Aufklärungsflugzeugen wurde der Überflug verboten. Italien und Frankreich schlossen sich Anfang April dem spanischen Nein an.

Und Deutschland – in Rheinland-Pfalz gibt es die Air Base Spangdahlem und vor allem die Ramstein Air Base, von der aus geradezu weltweit „operiert“ wird. Wenn man militärisches Töten als Operation und nicht als Mord per se definiert.

Bevor wir die von multipolar (https://multipolar-magazin.de/) über die Presseagentur „Pressenza“ verbreitete Auseinandersetzung mit der Beteiligung Deutschlands am Völkerrechtsbruch bei dem Krieg gegen den Iran vollständig übernehmen, möchten wir noch ein Zitat aus der Frankfurter Rundschau voranstellen:

„Das Mullahregime braucht das antisemitische Feindbild einer jüdisch-amerikanischen Verschwörung gegen die Rechtgläubigen, um seine Diktatur zu erhalten. Netanjahu braucht fortwährenden Krieg, um nicht für seine Gesetzesverstöße vor Gericht gezerrt zu werden. Und Trump braucht den Krieg, weil er kein Maß kennt in seiner wahnwitzigen Selbstsucht, in seiner Raffgier und seinem grenzenlosen Hass auf die Welt“
(aus: https://www.deutschlandfunk.de/die-presseschau-aus-deutschen-zeitungen-8796.html )

 

Die Frage bleibt: Muss Europa dieses Kriegsgefeiere unterstützen? – Immer mit Blick auf das Völkerrecht, welches nach dem Zweiten Weltkrieg zur Grundlage für den Frieden wurde:

 

Juristen: Deutschland beteiligt sich an Völkerrechtsbruch bei Krieg gegen Iran

Rechtswissenschaftler: Bundesregierung beruft sich auf „irrelevante“ Nutzungsverträge der US-Militärstützpunkte / Völkerrechtler: Bundesregierung müsste von USA „Einhaltung des Gewaltverbots“ verlangen / Generalbundesanwalt verweigert Auskunft über Ermittlungen gegen Bundesregierung

Rechtswissenschaftlern zufolge ist Deutschland am völkerrechtswidrigen Krieg Israels und der USA gegen den Iran beteiligt. Dies erläuterten Völkerrechtsexperten gegenüber Multipolar. Grund ist die Erlaubnis der Bundesregierung gegenüber den USA, ihre Militärstützpunkte hierzulande für den Angriffskrieg auf den Iran zu nutzen. Regierungssprecher Stefan Kornelius hatte in einer Bundespressekonferenz am 9. März erklärt [1], dass die Bundesregierung die Nutzung der US-Basen in Deutschland nicht einschränken werde. Die Nutzung unterliege „rechtlichen Verabredungen beziehungsweise Verträgen“, die „völkerrechtlichen Bestand“ haben und die sich auch im Rahmen der deutschen Rechtsordnung bewegen, so Kornelius.

Nico Krisch, Professor für Völkerrecht am Genfer Hochschulinstitut für internationale Studien und Entwicklung, erläuterte auf Multipolar-Anfrage hingegen, dass die deutsche Erlaubnis US-Militärbasen in Deutschland für einen Angriffskrieg gegen den Iran zu nutzen, „selbst eine (indirekte) Aggression“ darstelle. Dabei könne sich die Bundesrepublik nicht zur Rechtfertigung auf mit den USA oder anderen Staaten abgeschlossene Verträge wie das Nato-Truppenstatut berufen. Diese seien „irrelevant“. Ein Staat könne sich dem Verbot der Gewaltanwendung nicht dadurch entziehen, dass er mit einem anderen Staat ein Abkommen schließt, erläuterte Krisch.

Der Rechtswissenschaftler Michel Erpelding sagte, die UN-Völkerrechtskommission habe festgelegt, dass ein Staat wegen „Beihilfe einer völkerrechtswidrigen Handlung“ verantwortlich ist, „wenn er in Kenntnis der Umstände dieser Handlung Hilfe leistet“. Im entsprechenden Bericht [2 der Kommission stehe, dass die Verpflichtung zur Gewaltlosigkeit auch durch einen unterstützenden Staat verletzt werden kann, „indem dieser einem anderen Staat gestattet, sein Hoheitsgebiet zur Durchführung eines bewaffneten Angriffs gegen einen dritten Staat zu nutzen“. Die Strafbarkeit einer solchen Handlung unter dem Völkerstrafrecht setze „eine der politischen Führung zurechenbare Veranlassung dieser Unterstützungshandlung“ voraus. Dies liege laut Erpelding bei der Bundesregierung im aktuellen Fall vor.

Norman Paech, emeritierter Professor für Politikwissenschaft und für Öffentliches Recht an der Universität Hamburg bestätigt die Auffassung, dass sich die Bundesrepublik am völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Iran beteiligt. Er verweist in diesem Zusammenhang auf das Beispiel Weißrussland: Das bloße „Zur-Verfügung-Stellen“ weißrussischen Staatsgebiets für russische Angriffe gegen die Ukraine wurde nicht nur als weißrussische Beihilfe zum russischen Einmarsch, sondern als „eigenständige strafbare Aggression“ gewertet. Die Bundesregierung könne sich auch nicht auf die verschiedenen Nato-Verträge berufen, die ihnen einen „Eingriff in die operativen Entscheidungen der USA“ nicht erlaubten. Denn der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein unterstehe nach wie vor der „deutschen Souveränität“. Die Beteiligung am Angriff auf den Iran sei nicht nur ein schwerer Bruch des Völkerrechts, sondern auch strafbar nach Paragraf 13 des Völkerstrafgesetzbuchs [3], erklärte Paech.

Aus Sicht von Marten Breuer, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht mit internationaler Ausrichtung an der Universität Konstanz, folgt die Unzulässigkeit der Berufung auf die genannten Verträge nicht aus der „Unbeachtlichkeit innerstaatlichen Rechts“, wie vom Regierungssprecher vorgetragen. Denn die Verträge seien ihrerseits Bestandteil des Völkerrechts. Entscheidend sei vielmehr, dass das in der UN-Charta festgeschriebene Gewaltverbot gemäß Artikel 103 der Charta [4]allen anderen völkerrechtlichen Verträgen vorgehe. Eine Berufung auf die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen mit den USA käme auch innerstaatlich nicht in Betracht, da Artikel 26 des Grundgesetzes ein umfassendes Verbot des Angriffskrieges vorschreibe, welches auch deutsche Beteiligungsbeiträge umfasse. Daher wäre die Bundesregierung verfassungsrechtlich zumindest verpflichtet, „auf die USA in Richtung der Einhaltung des Gewaltverbots einzuwirken“. Als mögliche Strafbarkeit einzelner Regierungsmitglieder käme nach Breuers Einschätzung „allenfalls eine Beihilfe durch Unterlassen“ – also das „Nichtuntersagen der Nutzung der Airbase Ramstein“ – in Betracht. Allerdings lägen die Hürden für eine Strafbarkeit dabei „sehr hoch“, so Breuer.

Der Jurist Matthias Goldmann, Professor für Internationales Recht an der EBS Universität, sieht einen Verantwortungszusammenhang nur dann, wenn die Bundesrepublik Freigaben für Flüge erteilt hat, mit denen der Angriff auf den Iran unterstützt wird. Aus seiner Sicht ist dies der Fall. Für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit einzelner Regierungsmitglieder sei es jedoch notwendig, dass ein entsprechender Vorsatz besteht. Dazu sei zu untersuchen, welchen Kenntnisstand die Verantwortlichen hatten, erklärt Goldmann.

Für den Hamburger Rechtsprofessor Stefan Oeter stellt der Angriff der USA und Israels einen völkerrechtswidrigen Akt der Aggression unter Verletzung des Gewaltverbots dar. Allerdings stellt Oeter in Frage, ob ein Unterlassen im Sinne der Artikel der Völkerrechtskommission als eine Handlung qualifiziert werden könne, die bei der Begehung eines völkerrechtlichen Delikts hilft oder assistiert. Die Bundesregierung habe unstreitig keine positiven Aktivitäten entwickelt, um bei dem Aggressionskrieg zu helfen – sie habe es schlicht unterlassen, „die (denkbaren) Notbremsen zu ziehen“, um den Missbrauch der den USA eingeräumten Stationierungs- beziehungsweise Nutzungsrechte zu unterbinden.

Einige der von Multipolar angefragten Völkerrechtsexperten haben in einer am 17. März veröffentlichten Stellungnahme [5] die Bundesregierung dafür kritisiert, dass sie das „völkerrechtswidrige Vorgehen“ der USA und Israels nicht klar verurteilt, und ihr vorgeworfen, damit zur „weiteren Aushöhlung der regelbasierten und institutionellen Ordnung in Europa und der Welt“ beizutragen. In einem Gutachten [6] vom 19. März haben die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages festgestellt, dass sich eine „völkerrechtliche Verantwortlichkeit von Drittstaaten wie Deutschland“ ergeben könnte, wenn im konkreten Fall eine völkerrechtswidrige Handlung der USA vorläge. Die spanische Regierung hatte dem US-Militär die Nutzung seiner Stützpunkte in Spanien für Angriffe auf den Iran untersagt. [7]

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) sagte am 24. März: „Dieser Krieg ist völkerrechtswidrig – daran gibt es wenig Zweifel.“ Mittlerweile hat der Bonner Antikriegsaktivist Martin Singe bei Generalbundesanwalt Jens Rommel beantragt [8], Ermittlungen gegen Mitglieder der Bundesregierung zu eröffnen. Auf Anfrage von Multipolar, ob der Generalbundesanwalt entsprechende Ermittlungen aufgrund des Verdachts auf Beihilfe zum Völkerrechtsbruch aufgenommen hat, antwortete die Pressestelle der Behörde, sie informiere die Öffentlichkeit „nur im Falle von Festnahmen, Anklageerhebungen und umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen“.

Die Redaktion der Trierer Umschau hat die im Originaltext von multipolar enthaltenen Links mit in eckigen Klammern gesetzten Zahlen versehen und diese im Text durch die folgende Übersicht ergänzt:

[1] https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2759434
[2] https://legal.un.org/ilc/documentation/english/reports/a_56_10.pdf
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__13.html
[4] https://unric.org/de/charta/
[5] https://verfassungsblog.de/stellungnahme-zur-deutschen-ausenpolitik-im-zuge-der-angriffe-der-usa-und-israels-auf-den-iran/
[6] https://www.bundestag.de/resource/blob/1161060/EU-6-030-26.pdf
[7] https://overton-magazin.de/top-story/spaniens-ministerpraesident-pocht-auf-voelkerrecht-und-sagt-nein-zum-krieg/
[8] https://www.jungewelt.de/artikel/520222.unterst%C3%BCtzung-des-iran-krieges-anzeige-gegen-angriffskrieg.html

 

Vortext / Kommentar / Nachtext: Christph Maisenbacher – 16. April 2026
Quelle (vollständig zitierter Text): Pressenza Hannover / multipolar – Herausgegeben von Stefan Korinth und Paul Schreyer – Textlink: https://multipolar-magazin.de/meldungen/0398
Link-Zitate: alle Zitate, die wir übernehmen sind im Text mit einem Link versehen
SYMBOLFOTO: ASMRMuzz – Piabay

Dieser Text in LEICHTER SPRACHE ist veröffentlicht unter: https://www.trierer-umschau.de/2026-04-16-cb/