ELEKTRO-MOBILITÄT
Spaß, Freiheit – aber auch Regeln und Risiken: Der E-Scooter ist ein klimaschonendes Fortbewegungsmittel
Sommer, Sonne, kein Regen und eine Erfindung, die nicht so schweißtreibend ist, wie das Fahrrad-Fahren: der E-Scooter.
Dennoch muss sich der Spaß auch an Verkehrsregeln halten. Denn der E-Scooter unterliegt der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr1 (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV)“ – vgl.
Die Trierer Umschau empfiehlt, sich die eKFV einfach mal kurz durchzulesend: https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html
Vor allem, weil dann auch klar wird,
_ dass erst Personen ab 14 Jahren einen E-Scooter fahren dürfen.
_ dass nur 1 Person auf einem E-Scooter stehen darf! (vgl. eKFV, Paragraph 8). Übersetzt heißt das: es ist verboten zu zweit auf einem E-Scooter zu stehen!
_ dass E-Scooter nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren dürfen
_ dass E-Scooter auf Radwegen fahren sollen – mit Rücksicht auf die Geschwindigkeiten der dort sich bewegenden Verkehrsteilnehmer
_ eine Fahrbahnbenutzung ist nur erlaubt, wenn kein Fahrradweg vorhanden ist
_ auch die Geschwindigkeit darf 20 km/h nicht überschreiten
_ dass beim E-Scooting die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren gelten
_ dass man beim E-Scooting kein Handy oder Smartphone benutzen darf
_ das Verkehrs-Zusatzzeiten „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ gibt auch mal Wege frei, die ansonsten möglicherweise nicht benutzt werden dürfen (z.B. Einbahnstraßen in entgegengesetzter Richtung)
Warum wir das Thema gerade heute aufgreifen?
Unabhängig vom Fahrspaß ist der E-Scooter eine Option, die gegenüber jedem Fortbewegungsmittel mit Verbrennungsmotor ein Plus zu verzeichnen hat: es reduziert den CO2-Ausstoß. Doch verbindet sich mit der Nutzung unterschiedlichster Verkehrsmittel im Straßenverkehr eben auch das Risiko einer Verunfallung (ich liebe dieses Wort). Deshalb – neben all dem Fun und der Freiheit einer sehr angenehmen und freien Fortbewegung – sollten die bestehenden Gesetzesregelungen eingehalten werden.
Über das Auto-Medienportal haben wir folgende Pressemeldung erhalten:
„27 Tote: Unfälle mit E-Scootern nehmen zu
Die Zahl der E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden, ist im vergangenen Jahr erneut gestiegen. 2024 registrierte die Polizei in Deutschland 11.944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Das sind über ein Viertel (26,7 Prozent) mehr als im Jahr davor (9425 Unfälle). Dabei kamen insgesamt 27 Menschen ums Leben, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Die Zahl der Todesopfer ist damit gegenüber 2023 ebenfalls gestiegen, damals starben 22 Menschen bei E-Scooter-Unfällen. 1513 Menschen wurden schwer verletzt und 11.433 leicht.
84 Prozent der Verunglückten waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs, darunter auch alle 27 Todesopfer. Zudem waren 508 (4,7 %) der Verunglückten auf einem E-Scooter unerlaubte Mitfahrer. 2023 waren es nur 328 (3,9 %) gewesen. Insgesamt spielen E-Scooter mit einem Anteil von 4,1 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden aber eine vergleichsweise geringe Rolle. Allerdings stieg der Anteil gegenüber dem Vorjahr (3,2 %). Zum Vergleich: Die Polizei registrierte im vergangenen Jahr deutschlandweit rund 93.279 Unfälle mit Personenschaden, an denen Fahrradfahrer beteiligt waren. Das entspricht einer Quote von 32,1 Prozent. 445 Menschen, die mit einem Fahrrad unterwegs waren, kamen dabei ums Leben, 13.919 wurden schwer verletzt, 79.242 leicht.
Junge Menschen sind besonders häufig in E-Scooter-Unfälle verwickelt. Fast die Hälfte war jünger als 25 Jahre. Dagegen gehörten nur 3,3 Prozent der Altersgruppe 65 Jahre und älter an. Bei Fahrrad- oder Pedelecunfällen verteilt sich der Anteil nahezu gleich auf beide Altersschichten. Ein Grund für die Unterschiede dürfte sein, dass jüngere Menschen im Allgemeinen mehr mit E-Scootern unterwegs sind als ältere.
Häufigstes Fehlverhalten der E-Scooter-Nutzer war mit einem Anteil vom 21,2 Prozent die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. Die E-Kick-Roller gehören, so weit vorhanden, auf den Fahrradweg oder Fahrradschutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahn oder Seitenstreifen ausweichen, das Fahren auf Gehwegen ist verboten. Bei gut jedem achten Unfall war Alkohol mit im Spiel. Das ist deutlich mehr als bei Fahrrad- oder Kleinkraftradfahrern (bis 45 km/h). Nicht angepasste Geschwindigkeit war die dritthäufigste Unfallursache, danach folgt die Missachtung der Vorfahrt.
Bei einem Drittel der Unfälle war keine weitere Person beteiligt. 14 der 27 tödlich Verunglückten auf E-Scootern kamen bei diesen so genannten Alleinunfällen ums Leben. An etwas weniger als der Hälfte der Unfällen mit Personenschaden waren Autofahrer beteiligt, wobei sieben der verunglückten E-Scooterfahrer starben. 1140 Unfälle (14,3 %) erfolgten mit Radfahrern, bei denen sich aber aber nur 4,7 Prozent der verunglückten Scooternutzer verletzten.
Bei Unfällen mit zwei Beteiligten trug zu 47,6 Prozent der E-Scooterfahrer die Hauptschuld. Hier zeigt sich aber je nach Unfallgegner ein differenziertes Bild. Bei den 5302 Zusammenstößen mit einem Pkw war der Rollerfahrer nur in 35,2 Prozent der Fälle Hauptverursacher. Bei Unfällen mit Fahrradfahrenden (1140) waren es hingegen 72,7 Prozent und bei Unfällen mit Fußgängerbeteiligung (869) sogar fast 88 Prozent. “
Vortext / Kommentar: Christph Maisenbacher – 13. August 2025
Quelle (vollständig zitierter Text): Auto-Medienportal / Autoren-Union Mobilität (aum)
Link-Zitate: alle Zitate, die wir übernehmen sind im Text mit einem Link versehen
Foto: Hiboy – Unsplash
Dieser Text in LEICHTER SPRACHE ist veröffentlicht unter: https://www.trierer-umschau.de/2025-08-13-bb/
