Außentemperatur und Temperatur im Fahrzeuginneren nach Minuten. - Quelle: WetterOnline
Lassen Sie Kinder und Tiere an einem warmen Tag niemals allein im Auto! Auch eine Außentemperatur von 20 Grad ist schon zu hoch. Quelle: WetterOnline / Velimir Zeland/Shutterstock.com

LEBENSBEDROHLICHE HITZE IM AUTO

Kein Pardon – wer Kinder oder Tiere ab 20 Grad Außentemperatur alleine im Auto lässt handelt fahrlässig – wenn nicht vorsätzlich.

+ Aus aktuellem Anlass: in Spanien hat gestern ein Vater seinen Sohn bei 37 Grad im Auto „vergessen“, der deshalb starb. – Gerichte in Deutschland bezeichnen dies als „fahrlässige Tötung gemäß Paragraph 222 Strafgesetzbuch. Vielleicht auch „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ gemäß Paragraph 225 Strafgesetzbuch. +

 

Vorab: Ob Kind oder Haustier im überhitzten Auto – wenn Sie Bedanken haben rufen Sie 110 an

 

Wir sagen immer Hunde sind Objekte die in einem persönlichen Besitzverhältnis sich befinden. Gut, das stimmt. Doch Tiere haben Rechte entsprechend dem Tierschutzgesetz und dies Gesetz wäre nicht notwendig, wenn dieses „Besitzen“ nicht zu einem launischen Beherrschen ausarten würde.

Deshalb – wie auch immer man persönlich zu seinen Tieren / Hunden steht, gibt es für Hunde eine Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV), die auch mir als Autor die Augen etwas weiter geöffnet hat, was man darf und was verboten ist:

Fakt ist, dass Hitze in den aktuellen Sommerzeiten – und das fängt schon bei 20 Grad Außentemperatur an (!) – für das Tier tödlich werden kann und bestraft wird. Auch wenn damit einem gesundheitlich geschädigten oder einem verstorbenen Tier nicht mehr geholfen ist.

Lassen Sie es bitte nicht so weit kommen. Dennoch möchte ich die Hunde-Tierschutzverordnung (vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html ) mit dem Paragraphen 8 „Fütterung und Pflege“ und dem Unterpunkt 2.1 hier notiert haben:

„Die Betreuungsperson hat für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen, wenn ein Hund ohne Aufsicht verbleibt; dies gilt insbesondere für den Aufenthalt in Fahrzeugen oder Wintergärten sowie sonstigen abgegrenzten Bereichen, in denen die Lufttemperatur schnell ansteigen kann;“

Indem ich weiß, dass mein Verhalten Folgen hat (wenn ich also mein Auto in der Sonne stehen lasse – vgl. Sie dazu unser sehr informatives Bild oben), dann sollte man eigentlich von Vorsatz sprechen. Eine Fahrlässigkeit wäre eine feige Ausrede. Doch so weit ist die Gesetzgebung noch nicht.

Damit übergebe ich das Wort an die Pressemeldung von WetterOnline.de:

 

Hitzefalle Auto

Lebensgefahr selbst bei 20 Grad Außentemperatur

Nur kurz Besorgungen machen und das Kind oder Haustier im Auto zurücklassen – ein fataler Fehler! Selbst bei 20 Grad Außentemperatur wird der Innenraum durch Sonneneinstrahlung rasch zur tödlichen Falle. Schon wenige Minuten können reichen, um das Leben von Mensch und Tier zu gefährden.

Es wird zum ersten Mal richtig hochsommerlich: Die Temperaturen klettern in den nächsten Tagen bis fast an die 35 Grad Marke. Für viele Menschen ist das schon recht unangenehm. Doch im Auto können selbst deutlich niedrigere Außentemperaturen zur akuten Lebensgefahr werden.

Schon bei nur 20 Grad Außentemperatur wird es im Innenraum eines geparkten Fahrzeugs in kürzester Zeit unerträglich heiß: Nach 30 Minuten sind dort über 35 Grad erreicht, nach einer Stunde sogar mehr als 45 Grad. Steigt die Außentemperatur auf 30 Grad, drohen nach 30 Minuten bereits 46 Grad im Auto – eine potenziell lebensbedrohliche Hitze für Kinder und Tiere. Bei 36 Grad im Schatten erreicht der Innenraum schon nach 60 Minuten extreme 62 Grad.

Diese rasante Aufheizung ist tückisch: Pro Minute kann die Temperatur im Fahrzeuginneren um bis zu ein Grad steigen – auch wenn Fenster einen Spalt geöffnet sind oder das Auto im Schatten steht. Für kleine Kinder und Tiere kann das fatale Folgen haben. Ihr Körper kann die Hitze nicht so gut regulieren wie der eines Erwachsenen. Kreislaufversagen und Hitzschlag drohen – mitunter binnen weniger Minuten.

Die wichtigste Regel lautet daher: Kinder und Tiere niemals allein im Auto lassen – auch nicht „nur kurz“!“

 

Vortext / Kommentar: Christph Maisenbacher – 2. Juli 2025
Quelle (vollständig zitierter Text): WetterOnline.de
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