KRIEG & VÖLKERRECHT
Auf welchem Scheißhaufen ist die Welt gelandet? – Die USA haben sich in Israels Kriegshandlungen gegen den Iran eingemischt
Ganz plötzlich hat sich die Trump’sche Zweiwochenfrist des Überlegens – nachdem er den Europäern klar gemacht hat, dass das nicht die Sache deren Diplomatie ist – inTatsachen geworden.
Um 2.15 Uhr war der Iran von den USA beschossen.
Natürlich im Rahmen des Völkerrechts. Denn da sind Unbelehrbare, und auf jeden Fall „Terroristen“. Und wer nicht hören will, muss fühlen. Das ist Politik. Das ist Politik im Jahr 2025.
Die Diplomatie ist etwas für Memmen
Doch der starke Mann des weißen Hauses zeigt seine Muskeln. Was für Mr. Trump Zukunft bedeutet lief am heutigen Sonntag, dem 22. Juni 2025 um 02.15 Uhr über den Ticker: „Wir [die US-Armee] haben unseren sehr erfolgreichen Angriff auf die drei iranischen Atomanlagen Forda, Natans und Isfahan abgeschlossen.“
Dafür gab es sicherlich einen guten Grund. Wahrscheinlich hat Iran angedeutet, dass er Amerika den Krieg erklären könnte. Und wie wir von den G7-Ländern gelernt haben, ist Vorbeugen immer sicherer als Heilen. Also „draufhauen“ mit dem Hinweis auf das Recht zur Selbstverteidigung.
Wir gratulieren den großen amerikanischen Kämpfern in ihren Tarnkappenbombern vom Typ B-2, denn „es gibt kein anderes Militär auf der Welt, das dies hätte tun können“ (sic, Donald J. Trump auf Truth Social).
Es gibt immer andere Lösungen, als den Einsatz von Waffen
Doch wenn nur noch mit der Faust gesprochen wird, gibt es keine Grenzen mehr. Recht und Gesetz werden außer Kraft gesetzt.
Die Charta der Vereinten Nationen wird wohl nicht einmal mehr als Toilettenpapier benutzt
Was zwei Weltkriege hervorriefen, um ein friedliches Miteinander zu gewähren, hat inzwischen wohl nicht einmal mehr den Wert einer Rolle Toilettenpapier. So scheint es. Und umso mehr will ich hier nochmals die Artikel 1 und 2 der Charta, die auch von Israel und den Vereinigten Staaten von Amerika ratifiziert wurde, notieren (vgl. https://unric.org/de/charta/ ) :
„Artikel 1
Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;
2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;
3. eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen;
4. ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.
Artikel 2
Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nach folgenden Grundsätzen:
1. Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.
2. Alle Mitglieder erfüllen, um ihnen allen die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Rechte und Vorteile zu sichern, nach Treu und Glauben die Verpflichtungen, die sie mit dieser Charta übernehmen.
3. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, daß der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.
4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.
5. Alle Mitglieder leisten den Vereinten Nationen jeglichen Beistand bei jeder Maßnahme, welche die Organisation im Einklang mit dieser Charta ergreift; sie leisten einem Staat, gegen den die Organisation Vorbeugungs- oder Zwangsmaßnahmen ergreift, keinen Beistand.
6. Die Organisation trägt dafür Sorge, daß Staaten, die nicht Mitglieder der Vereinten Nationen sind, insoweit nach diesen Grundsätzen handeln, als dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.
7. Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.“
Deshalb passt auch der X-Kommentar des Generalsekrätrs der Vereinten Nationen António Guterres kurz vor 10 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (vgl. https://x.com/antonioguterres/ – übersetzt von Google):
„Ich bin zutiefst beunruhigt über den heutigen Gewalteinsatz der Vereinigten Staaten gegen den Iran. Dies stellt eine gefährliche Eskalation in einer Region dar, die sich bereits am Rande des Abgrunds befindet – und eine direkte Bedrohung für den internationalen Frieden und die Sicherheit.
Es besteht ein wachsendes Risiko, dass dieser Konflikt rasch außer Kontrolle gerät – mit katastrophalen Folgen für die Zivilbevölkerung, die Region und die Welt.
Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, eine Deeskalation herbeizuführen und ihren Verpflichtungen aus der @UN -Charta und anderen Regeln des Völkerrechts nachzukommen.
In dieser gefährlichen Stunde ist es von entscheidender Bedeutung, eine Spirale des Chaos zu vermeiden.
Es gibt keine militärische Lösung.
Der einzige Weg nach vorne ist die Diplomatie.
Die einzige Hoffnung ist Frieden.“
Die immer wieder im Raum stehende Forderung des amerikanischen Präsidenten Donald Trump nach einer „bedingungslosen Kapitulation“ des Iran lässt mich den Kopf schütteln. Wie kann man von einem Land – welcher innerer Ausrichtung auch immer – aufzwingen wollen, sich militärisch und staatlich-politisch einem Gegner zu unterwerfen. Einem Angreifer, welcher völkerrechtlich unberechtigt ist, der sich de facto strafbar gemacht hat.
Will Israel oder wollen die USA die Regierung und das Militär im Iran kontrollieren? Mit wem soll Frieden geschlossen werden?
Mit einem Zitat aus https://www.helmut-schmidt.de/, der Bundeskanzler Helmut Schmidt Stiftung vom 24. Februar 2025 möchte ich diesen Text beenden:
„Nicht erst Afghanistan hat gezeigt, dass die internationalen Interventionen der letzten 30 Jahre nur wenige uneingeschränkte Erfolge vorzuweisen haben. Ein Grund ist, dass Frieden zu oft „von oben“ und „von außen“ kam. Friedensverträge wurden verhandelt von Regierungschefs und Rebellenführen, aber zivilgesellschaftliche Organisationen, Oppositionsparteien oder Opfervertretungen blieben meist außen vor. Nach der Unterzeichnung der Verträge wurden Friedensprozesse oft von internationalen Organisationen umgesetzt, deren Beschäftigten es an Kenntnissen über Geschichte und Sprachen eines Landes mangelte. Als Folge war Frieden oft nur wenig auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort abgestimmt – und internationale Akteure haben mit schwindender Legitimität zu kämpfen.“
Das Problem der Welt lautet: Worte, Papiere, Diplomatie dienen inzwischen nur noch als Feuer für militärische Auseinandersetzungen.
Vortext / Kommentar: Christph Maisenbacher – 22. Juni 2025
Link-Zitate: alle Zitate, die wir übernehmen sind im Text mit einem Link versehen
Sticker: Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V. – Danke an Susanne Bödecker für die Erlaubnis einer Veröffentlichung
Foto: Trierer Umschau / Trier-Zentrum (Mai 2025)
Dieser Text in LEICHTER SPRACHE ist veröffentlicht unter: https://www.trierer-umschau.de/2025-06-22-ab/
(*) Wir respektieren jede und jeden Autor*in von Stickern, welche im öffenlichen Raum Meinungen kundtun. Gerne korrigieren wir unseren Bildtext, wenn der / die Autor*in es wünscht. Sollte ein/e Autor*in auf dem Sticker identifizierbar sein, haben wir diese um eine Veröffentlichungs-Erlaubnis gebeten.
Dennoch haben wir darauf hinzuweisen, dass das Anbringen von Stickern auf öffentlichen wie privaten Flächen eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB geahndet werden kann.
(vgl. auch https://www.juraforum.de/lexikon/aufkleber )