VERPACKUNGSSTEUER
50 Cent für jede Einwegverpackung – 20 Cent für jedes Einwegbesteck oder Strohhalme – Tübingen darf weiter die Verpackungssteuer kassieren
Umwelt- und Klimaschutz bekommen Recht vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit der heutigen Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts wurde der Beschluss vom 27. November 2024 untermauert. Die Verfassungsbeschwerde eines Schnellrestaurants in der Universitätsstadt Tübingen gegen die Verpackungssteuer, welche seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen erhoben wird, wurde zurückgewiesen.
Was was Bundesverfassungsgericht als „Schnellrestaurant“ bezeichnet, führt zu einer McDonald’s-Filiale. Und was die Steuer betrifft, so spühlt der Sachverhalt der Einwegverpackungen seit der Einführung etwa zwei Millionen Euro in die Stadtkasse. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer und die von uns bei einer Kurzbefragung interviewten Tübinger Bürger freuen sich über die Entscheidung der obersten Instanz. Unisono wird vor allem von „weniger Müll“ an Stellen wo er gar nicht hingehört gesprochen.
Dass uns das Thema wichtig ist, wissen unsere Leser bereits.
_ Mit dem Sachverhalt, dass Mehrweg bei den Bundesliga-Vereinen schon eingeführt ist: https://www.trierer-umschau.de/2024-08-30a/
_ Dass McDonald’s in Sachen Verstäße gegen die Mehrwegangebotspflicht bereits eine Unterlassungeserklärung abgegeben hat: https://www.trierer-umschau.de/2024-10-26c/
_ Und der Frage, ob wir als Verbraucher nicht mehr tun können, um Mehrwegverpackungen bei den großen Gastronomieketten durchzusetzen: https://www.trierer-umschau.de/2025-01-02a/
Motivierend ist, dass sich Städte mit dem Sachverhalt „Verpackungssteuer“ auseinander setzen. – Konstanz verlangt mit dem 1. Januar 2025 wie Tübingen 50 Cent für Becher und Geschirr – für Besteck jeweils 20 Cent.
Mit der Hoffnung, dass jetzt mehr Städte motiviert werden, die Verpackungssteuer einzufüzren (vtl. auch unsere hier abrufbare DUH-Übersicht vom Mai 2024: 240523_Tabelle_Plastikfreie-Staedte_Verpackungssteuer_2024), verföffentlichen wir hier gerne die Presseinformation der Deutschen Umwelthilfe:
WICHTIG: Jeder Bürger kann seine Stadt oder Gemeinde auffordern, die Verpackungssteuer einzuführen: https://www.duh.de/mitmachen/antrag-verpackungssteuer/
„McDonald‘s scheitert mit Klage gegen Tübinger Verpackungssteuer: Deutsche Umwelthilfe ruft Kommunen zur Einführung kommunaler Einwegsteuern auf
• Erfolg für Umwelt und Klima: Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde von McDonald’s-Franchisenehmerin gegen Tübinger Steuer auf Einweg-to-go-Verpackungen zurück
• Städte und Gemeinden können nun umgehend Einweg-Verpackungssteuer einführen – DUH unterstützt Bürgerinnen und Bürger unter https://www.duh.de/mitmachen/antrag-verpackungssteuer/
• DUH fordert McDonald’s auf, endlich umfassend auf klimafreundliche Mehrweg-Alternativen umzusteigen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Beschwerde einer McDonald’s-Franchisenehmerin abzulehnen, die gegen die in Tübingen geltende Verbrauchssteuer auf Einweg-to-go-Verpackungen geklagt hatte. Städte und Gemeinden haben nun endgültige Rechtssicherheit und können eigene kommunale Steuern auf Einweg-to-go-Verpackungen erheben, um die Müllflut vor Ort einzudämmen. Die DUH ruft alle deutschen Städte und Gemeinden zur Einführung von Einweg-Verpackungssteuern auf und unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung unter https://www.duh.de/mitmachen/antrag-verpackungssteuer/.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Der amerikanische Fast-Food-Konzern McDonald’s ist mit seinem Kampf für Einwegmüll und gegen Mehrwegverpackungen nun endgültig gescheitert. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bietet endlich Rechtssicherheit. Umweltministerin Steffi Lemke hätte Städte längst von der Einweg-Mülllast befreien können, wenn sie eine bundesweite Verteuerung von Einwegverpackungen vorangebracht hätte. So müssen Städte und Gemeinden selbst handeln. Wir fordern sie dazu auf, dem erfolgreichen Tübinger Modell zu folgen und schnellstmöglich Verpackungssteuern einzuführen. In Tübingen hat die Vermüllung des öffentlichen Raums seit Januar 2022 sichtbar abgenommen und das Mehrwegangebot ist im Verhältnis zu den Einwohnerinnen und Einwohnern mittlerweile das größte in ganz Deutschland. Jede weitere kommunale Verpackungssteuer erhöht den Druck auf die künftige Bundesregierung, eine bundesweite Einweg-Abgabe auf To-go-Verpackungen von mindestens 50 Cent einzuführen und es besser zu machen als ihre Vorgänger.“
Die DUH sieht in der Verteuerung von Einweg eine der wirksamsten Maßnahmen gegen unnötigen Abfall und zur Förderung klimafreundlicher Mehrwegalternativen, die stets kostenfrei angeboten werden sollten.
Elena Schägg, Stellvertretende DUH-Leiterin Kreislaufwirtschaft: „Als größte Fast-Food-Kette in Deutschland verursachte McDonald‘s allein 2023 rund 49.000 Tonnen Verpackungsmüll – und hat seinen Müllberg damit im Vergleich zu 2022 sogar noch um rund 2.500 Tonnen vergrößert. Damit gehört der Konzern zu den schlimmsten Klima- und Müllsündern in der Gastronomie. Anstatt ernsthaft abfallarme Mehrwegverpackungen in die Anwendung zu bringen, setzt der Konzern nach wie vor auf Einweg. Das Vorgehen des Fast-Food-Riesens zeigt, dass es rechtlich verbindliche Mehrwegvorgaben braucht. In Frankreich gibt es bei McDonald‘s für Pommes, Salate oder Happy Meals Mehrweggeschirr, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist. McDonald’s muss das nun auch in Deutschland für alle Produkte anbieten.““
Vortext: Christoph Maisenbacher
Quelle: Deutsche Umwelthilfe (DUH) – 22. Januar 2025
Foto: Loyloy Thal (SLPix) – Pixabay