WEIHNACHTEN & NÄCHSTENLIEBE
2. Advent – Top 1 – Vermeiden Sie Aggressionen beim Transport Ihres Weihnachtsbaums
Es ist kein Geheimis: Agressionen entstehen immer dort, wo Besserwisser ein Haar in der Suppe einem vor die Nase halten wollen. Agressionen entstehen, wenn man als imkompetent beschuldigt wird. Oder wenn man als Verursacher – egal ob aus Nachlässigkeit oder aus Unwissenheit – anderen Schaden zufügt.
Agression ist in unseren vorweihnachtlichen Tagen sehr schnell ausgelöst. Vielleicht, weil jeder mit der Zeit gestresst umgehen muss und vielleicht, weil ganz einfach unser Tag in Sachen anwesendes / abwesendes Licht eingeschränkt ist und deshalb noch mehr Stress verursacht. Agression mag auch entstehen, weil dieser Countdown zum 24. auf dem Adventskranz der 4 Kerzen oder auf dem Adventskalender immer näher rückt. Dieser 24., der dann als Geburtstag des Heilandes gefeiert wird, des „Erlösers der Menschen“.
Wir wünschen Ihnen auf dem Weg dorthin mehr Ruhe und jeden Tag ein Grund zur Freude. So dass die weihnachtliche Beleuchtung in ihrer Symbolik sinngebend ist und nicht zum Blaulicht führt, weil Agression und Stress vom eigenen Körper nicht mehr akzeptiert wird.
Damit zumindest der Weihnachtsbaum-Transport ein positiver Teil der Weihnachtsvorbereitungen wird und keine Agressionen (in welcher Form auch immer) auslöst, gaben wir Ihnen hier die Tipps der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ), publiziert als Pressemeldung des Auto-Medienportsls am heutigen 2. Advent:
„Ratgeber: So kommt der Weihnachtsbaum sicher an
Die meisten Menschen suchen den Weihnachtsbaum entweder bei einem Händler vor Ort aus oder schlagen ihn selbst auf einer Anbaufläche oder unter Aufsicht im Wald. Manche Familien suchen die Baumgröße wegen des Transports nach Hause dabei auch passend nach der Größe ihres Autos aus. Hier spielen Kombi, SUV, Van oder Kleinbus ihre Trümpfe aus. Denn am besten und sichersten lässt sich die vom Händler oder bereits im Wald in ein Netz gewickelte Tanne im Innenraum transportieren, betont die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ).
Sind Lehnen von Rückbank und – falls möglich –Beifahrersitz umgeklappt, passt ein größerer Baum in den Wagen. Der Baum sollte immer mit dem Stamm voraus durch die Heckklappe ins Fahrzeug geschoben werden. Ideal ist ein fest verzurrtes Brett, gegen das der Stamm stößt, dann kann er beim heftigen Bremsen nicht nach vorn rutschen. Darüber hinaus sollte der Baum durch einen oder mehrere Spanngurte fixiert werden, rät die GTÜ. Eine Decke oder Folie unter der Ladung schützt den Innenraum des Wagens und erleichtert das Reinigen nach dem Ausladen der einmal jährlich transportierten Fracht.
Wer nur ein kleineres Auto oder eine Limousine hat, weicht zum Transport eines größeren Baums auf das Dach aus. Auch hier sollte der Stamm in Fahrtrichtung befestigt werden, am besten mit Spanngurten auf einem stabilen Dachträger. Noch mehr als beim Transport im Innenraum kommt es hier auf festes Verzurren an, denn sonst besteht die Gefahr, dass der Stamm bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichmanövern zum Geschoss wird, das andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Ein Verzurren auf dem Dach ohne Dachträger oder Reling ist zwar nicht verboten, ruhigen Gewissens empfohlen werden kann das aber nicht. Eine stabile Befestigung ist so kaum möglich, zudem drohen Kratzer im Lack.
Auf jeden Fall gilt für die weihnachtliche Fracht, dass sie weder Kennzeichen noch Beleuchtung des Fahrzeugs verdecken darf. Ragt der Baum hinten mehr als einen Meter über die Karosserie hinaus, muss die Ladung mit durch eine Querstange auseinandergehaltenen roten Fahnen der Größe von mindestens 30 mal 30 Zentimeter gut sichtbar gemacht werden. Eine Alternative ist ein entsprechend großes Schild. Bei Dunkelheit sind ein rotes Warnlicht und ein Rückstrahler vorgeschrieben. Vorne hingegen darf die Tanne nur bis zur Stoßstange reichen.
Auch das soll es geben: der Transport mit dem Cabriolet oder mit dem Fahrrad. In beiden Fällen empfehlen sich Spanngurte für die Sicherung der Ladung, denn als solche gilt der Weihnachtsbaum. In Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung zum Thema „Ladung“ heißt es in Absatz 1: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.“ Sonst droht ein Bußgeld von mindestens 35 Euro, werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind 60 Euro fällig, verbunden mit einem Punkt im Zentralregister. Kommt es aufgrund der ungenügend gesicherten Ladung zu einem Unfall, sind es 75 Euro und ein Punkt.“
Vortext: Christoph Maisenbacher
Quelle: Auto-Medienportal / Autoren-Union Mobilität (aum) – 8. Dezember 2024
Foto: © GTÜ via Autoren-Union Mobilität