Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) motiviert Städte und Gemeinden die Parkgebühren wie auch die Strafen für Falschparken an die Fahrzeuggröße anzupassen - Foto: Dominik Hofbauer - Unsplash

DEUTSCHE UMWELTHILFE

Deutsche Umwelthilfe initiiert Parkgebühren und Strafzettel an der Fahrzeuggröße auszurichten – Koblenz hat bereits entschieden

Zu SUV findet man unter Wikipedia: “ Sport Utility Vehicles, abgekürzt SUV, auch als Geländelimousinen oder Stadtgeländewagen bezeichnet, sind Personenkraftwagen mit erhöhter Bodenfreiheit und einer selbsttragenden Karosserie, die an das Erscheinungsbild von Geländewagen angelehnt sind. Der Fahrkomfort ähnelt dem einer Limousine. Die Geländegängigkeit ist von Modell zu Modell sehr unterschiedlich, nicht alle Modelle werden mit Allradantrieb angeboten. Letzteres hängt damit zusammen, dass viele Fahrzeughalter ihre SUV überwiegend oder ausschließlich im Straßenverkehr nutzen.“ (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Sport_Utility_Vehicle)

In Deutschland erreichte der SUV-Bestand 5.969.518 am 18.07.2014 (vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/741160/umfrage/pkw-bestand-in-deutschland-im-segment-suvs/) – das sind etwa 12,2 Prozent der aktuell zugelassenen Personenwagen in Deutschland. De Facto also kommen auf 10 Fahrzeuge 2 SUV.

Den Gleichheitsgrundsatz wahren

Dass ein SUV im Verhältnis zum PKW von seiner Breite möglicherweise mehr Platz im Straßenverkehr bzw. und vor allem beim Parken benötigt ist ein Faktum. Genauso geht es auch den Kleintransportern bis 3,5 Tonnen. Dass diese Fahrzeughalter von den Städten bzw. Parkhäusern zum Bezahlen einer höheren Gebühr aufgefordert werden können bzw. müssen, liegt in Zusammenhang mit der Gleichbehandlung aller Fahrer auf der Hand. – Die Kraftfahrzeugsteuer ist wohl hierfür der beste Gradmesser!

Warum allerdings erst eine Initiative der Deutschen Umwelthilfe hier korrigierend auf die Parkgebühren (Staffelung nach Fahrzeuggröße) oder das Falschparken zu einer teilweisen Korrektur dieser Ungleichzeiten führte, bleibt offen.

Heute haben wir folgende Presseinformation zum Thema erhalten:

Anträge gegen SUV-Flut zeigen erste Erfolge: Parken für übergroße Pkw wird vielerorts teurer – Deutsche Umwelthilfe fordert erhöhte Bußgelder für Falschparken und Gebührenstaffelung nach Fahrzeuggröße

• Nach Anträgen in 324 Städten: Koblenz, Aachen und Köln haben Staffelung der Parkgebühren nach Fahrzeuggröße bereits beschlossen, weitere Städte prüfen Maßnahme
• DUH fordert zusätzlich deutliche Erhöhung der Bußgelder für Falschparken, Mehreinnahmen sollen in Ausbau von Bus und Bahn sowie Rad- und Gehwegen fließen
• Um Ordnungsämter zu entlasten, fordert DUH von Verkehrs- und Digitalminister Wissing Rechtsrahmen für Einsatz von Scan-Cars zur Parkraumüberwachung

Nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in insgesamt 324 Städten Anträge für wirksame Maßnahmen gegen immer mehr und immer größere Autos gestellt hat, zeigen sich besonders beim Anwohnerparken erste Fortschritte. So folgt nach der Stadt Koblenz, die bereits eine Staffelung der Bewohnerparkgebühren nach Fahrzeuggröße eingeführt hat, nun Aachen und ab 2025 auch Köln. Parallel zur Steigerung und Staffelung der Parkgebühren nach Fahrzeuggröße fordert die DUH eine Erhöhung der Bußgelder für Falschparken.

Die Anträge der DUH haben eine deutschlandweite Diskussion über höhere Parkgebühren für übergroße SUV und Pick-Ups ausgelöst: Auch Bielefeld, Heilbronn und Kassel melden der DUH, dass sie eine Staffelung der Anwohnerparkgebühren nach Fahrzeuggröße prüfen. Ein weiteres Positivbeispiel ist die Stadt Erfurt, die Bewohnerparkausweise nur noch für Fahrzeuge bis 5,2 Meter Länge ausstellt. Damit sind z.B. Wohnmobile von der Nutzung eines solchen Parkausweises ausgeschlossen. Auch München und Nürnberg ziehen zwar ebenfalls eine gestaffelte Anwohnerparkgebühr nach Fahrzeuggröße in Betracht, werden jedoch bisher durch restriktive Landesgesetze daran gehindert. Diese deckeln die Gebühren auf jährlich 30,70 Euro. Im Vergleich dazu: Bonn hat bereits die Gebühr auf 360 Euro im Jahr erhöht, was der DUH-Mindestforderung entspricht.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Anträge, die wir auf Wunsch von über 22.000 Bürgerinnern und Bürgern in 324 Städten deutschlandweit gestellt haben, zeigen Wirkung. Wir begrüßen es, dass immer mehr Städte aktiv werden gegen die SUV-Flut und in einem ersten Schritt die Gebühr für Bewohnerparkausweise von der Größe des Fahrzeugs abhängig machen. Dass Bayern, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt ihren Kommunen nach wie vor nicht erlauben, mehr als 8 Cent pro Tag für einen Anwohnerparkausweis zu verlangen, ist ein Skandal. Wir fordern die Landesregierungen auf, sich hier an den anderen Bundesländern zu orientieren und die kommunale Selbstverwaltung nicht länger einzuschränken.“

Die Bußgelder für Falschparken sind in Deutschland auf einem extrem niedrigen Niveau. Parken außerhalb der Parkmarkierung kostet in der Regel nur 10 bis 15 Euro Bußgeld, Parken ohne Parkschein 20 Euro. In anderen Ländern wie den Niederlanden sind die Strafzahlungen um ein Vielfaches höher bei jeweils 120 Euro. Die DUH fordert deshalb von der Bundesregierung, den Bußgeldkatalog nachzuschärfen, um die Lenkungswirkung der Bußgelder zu stärken. Um Verstöße konsequent verfolgen und gleichzeitig die Ordnungsämter entlasten zu können, fordert die DUH zudem die Einführung von Scan-Cars zur digitalen Parkraumüberwachung.

„Dass ausgerechnet Digitalminister Wissing eine sichere Rechtsgrundlage für digitale Parkraumüberwachung mit Scan-Cars verweigert, ist nicht nachzuvollziehen. In Ländern wie Frankreich, Belgien, Norwegen, Polen und den Niederlanden ist die digitale Parkraumüberwachung längst Realität“, so Resch weiter.

Hintergrund:

Im Januar 2024 erreichte der Pkw-Bestand in Deutschland mit 49,1 Millionen Fahrzeugen einen neuen Rekordwert. Unter ihnen finden sich immer mehr und immer größere Pkw, die insbesondere in Städten ein Sicherheitsrisiko darstellen und den ohnehin knappen öffentlichen Straßenraum zunehmend beschränken. Der Anteil von SUV und Geländewagen in den Neuzulassungen liegt derzeit bei 40 Prozent. Auch die Anzahl der Pick-Ups auf deutschen Straßen steigt seit Jahren stark an.

Um die SUV-Flut einzuschränken, fordert die DUH in formalen Anträgen unter anderem höhere Parkgebühren, gestaffelt nach der Größe des Fahrzeugs, eine konsequente Kontrolle und Ahndung von missbräuchlichem Parken über markierte Flächen hinaus beispielsweise auf Geh- und Fahrradwegen sowie die Begrenzung der Ausstellung von Anwohnerparkausweisen ausschließlich für Fahrzeuge bis zu einer Länge von 5 Metern.“

P.S. Koblenz und Mainz haben auf eine Anfrage der DUH reagiert. Trier hat den Antrag ohne Antwort lassen… (vgl. https://l.duh.de/p241028 – Downloads)

Vortext: Christoph Maisenbacher
Quelle: Deutsche Umwelthilfe (DUH) – 28. Oktober 2024
Foto: Dominik Hofbauer – Unsplash