MENSCHENRECHTE / NAHRUNG
Welthungerhilfe hofft, dass der heute startende UN-Zukunftsgipfel das Recht auf Nahrung nicht aufschiebt
Vor dem uns übermittelten Statement zum heute startenden Zukunftsgipfel der Vereinten Nationen (United Nations / UN) möchten wir den Artikel 25.1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) voranstellen. Denn dieser enthält einiges an vor allem politischen Leitlinien, die unser Leben, dessen Schutz und zwar von allen Menschen auf unserer Erde betreffen:
“ Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.“
„Statement der Welthungerhilfe zum UN-Zukunftsgipfel in New York
Zu den Verhandlungen über den UN-Zukunftspakt (Pact For The Future) und zum UN-Zukunftsgipfel (UN Summit of The Future) am 22./23.09. in New York erklärt Welthungerhilfe-Generalsekretär Mathias Mogge:
„Der UN-Zukunftsgipfel Ende September findet in einer Zeit statt, in der Populismus und antidemokratische Tendenzen im Aufwind sind und in der internationalen Politik der Eindruck entsteht, es gelte das Recht des Stärkeren. Doch für globale Herausforderungen wie den Klimawandel oder Hunger gibt es keine nationalen Lösungen, dafür muss die Weltgemeinschaft bei den Vereinten Nationen miteinander und nach demokratischen Spielregeln ringen. Nur mit einem multilateralen Ansatz stellen wir sicher, dass wir niemanden zurückzulassen.
Noch immer hungern weltweit 733 Millionen Menschen. Aktuell leistet das globale Ernährungssystem zu wenig zur Überwindung des Hungers, es verhindert nicht, dass Menschen fehl- oder überernährt sind, und es gefährdet unsere Lebensgrundlagen. Wir brauchen eine Transformation der Ernährungssysteme, die es zukünftig auch zehn Milliarden Menschen ermöglicht, sich gesund zu ernähren, ohne die Natur und das Klima zu zerstören. Nur wenn Lebensmittel vom Acker bis zum Teller gerecht und nachhaltig produziert werden, kann Hungerbekämpfung erfolgreich sein.
Hier muss der UN-Zukunftsgipfel im ‚Pact for the Future‘ ein starkes Signal senden. Für die Welthungerhilfe ist der Zukunftspakt nur dann ein echter Pakt für die Zukunft, wenn er ein klares Bekenntnis zu einer grundlegenden Neugestaltung der Ernährungssysteme beinhaltet und das Menschenrecht auf angemessene Nahrung für alle Menschen darin formuliert ist. So drückt sich aus, dass sich die Regierungen ihrer Verantwortung für die Ernährungssituation der Menschen vor Ort bewusst sind. Übernehmen sie dieses grundlegende Menschenrecht in ihrer nationalen Gesetzgebung, können Bürger*innen Regierungen zur Rechenschaft ziehen und einfordern, dass ihr Recht auf Nahrung geschützt wird.
Zudem muss die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele ausreichend finanziert werden. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die Forderung des UN-Generalsekretärs Guterres nach jährlich 500 Mrd. US Dollar aufgegriffen und endlich eine Reform der internationalen Finanzarchitektur für zukünftige Herausforderungen angegangen wird. Der ‚Pact for the Future‘ darf nicht zu einem Pakt des kleinsten gemeinsamen Nenners werden. Auf keinen Fall darf er hinter der ‚Agenda 2030‘ zurückfallen.“
Information: die „Agenda 2030“ bezieht sich auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (vgl. https://www.17ziele.de/ )
Vortext / Nachtext: Christoph Maisenbacher / Trierer Umschau
Quelle: Welthungerhilfe Presse – 22. September 2024
Foto: © Christoph Papsch / Welthungerhilfe