Am 17. August 2024 vor dem Bundeskanzleramt in Berlin. – Mehr als 200 Zukunftskläger*innen repräsentierten die über 35.000 die sich der "Zukunftsklage" gegen die Bundesregierung angeschlossen haben. - Foto: © Britta Radike / Greenpeace
Der Satz von Baro Vicenta Ra Gabbert (Greenpeace-Sprecherin für sozial-ökologische Gerechtigkeit) hat unseren Artikel heute ausgelöst. - Foto: © Britta Radike / Greenpeace

KLIMASCHUTZ & FREIHEITSRECHTE

Schnell aktiv werden! – Werden Sie Zukunftskläger*in für Klimaschutz

Eine von Zukunftskläger*innen unterstützte Klimachutz-Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung…

Doch zunächst die Entschuldigung der Trierer Umschau für die erst heute erfolgte Veröffentlichung des Aufrufs von Germanwatch und Greenpeace sich der Beschwerde anzuschließen. Wenn Sie sich – wie wir – beeilen, ist es nicht zu spät: unter https://zukunftsklage.greenpeace.de/ können Sie noch bis zum 31. August die per Post versandten Unteralgen online bestellen. Die Unterlagen selbst müssen spätestens am 7. September zurückgesandt werden.

Und warum lohnt es sich, Zukunftskläger*in zu werden

Die Trierer Umschau steht am Anfang der Themensammlung „17 Ziele der nachhaltigen Entwicklung“. Und das politische Phänomen des „Jetzt ist es zu spät“-Erkennens löst immer (Holz-)Hammer-Methoden im politischen Reagieren aus. Genau das bringt aber wiederum die davon betroffenen Menschen zu einem „nicht-mit-mir“-Sagen. Damit hier in kleinen und vor allem verdaulichen Schritten Zukunft erreicht werden kann, unterstützen wir Germanwatch und Greenpeace.

Ein Satz hat uns motiviert, die Aktion zu unterstützen

“Wir lassen nicht zu, dass die Bundesregierung uns mit einer zu schwachen Klimapolitik unsere Freiheitsrechte nimmt,“ so Baro Vicenta Ra Gabbert,, die Greenpeace-Sprecherin für sozial-ökologische Gerechtigkeit.

Unsere Freiheitsrechte sind wunderbar im Artikel 2 des Grundgesetzes festgehalten:
“ (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Ein Einschränken der Freiheitsrechte bedeutet nicht, wenn wir auf Autobahnen ein Tempolimit von 130 bekommen. In Luxemburg gibt es das schon. Die Niederlande und Belgien haben auf Autobahnen sogar 120 als Höchstgeschwindigkeit. Ein Einschränken der Freiheitsrechte wäre zum Beispiel das Verbot sein Fahrzeug benutzen zu dürfen, nur weil man vielleicht von Seiten der Bundesregierung nicht rechtzeitig auf 130 reduzieren wollte.

Im Folgenden übernehmen wir die Presseinformation von Germanwatch und Greenpeace:

Schon 35.000 Menschen klagen
gemeinsam mit Greenpeace und Germanwatch für besseren Klimaschutz

[Der gemeinsamen Verfassungsbeschwerde von Greenpeace und Germanwatch haben sich bereits mehr als 35.000 Menschen angeschlossen. Über 200 dieser Mitklagenden sammelte sich bereits am 17. August 2024 vor dem Bundeskanzleramt in Berlin. Gemeinsam bildeten sie mit jeweils einen Meter großen Buchstaben das Wort “Zukunftsklage”.]

Mitte September wird die gemeinsame Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. “Die täglich wachsende Zahl der Mitklagenden zeigt, dass die Menschen ihrer klimapolitischen Ohnmacht etwas entgegensetzen wollen”, sagt Baro Vicenta Ra Gabbert, Greenpeace-Sprecherin für sozial-ökologische Gerechtigkeit. “Wir lassen nicht zu, dass die Bundesregierung uns mit einer zu schwachen Klimapolitik unsere Freiheitsrechte nimmt.”

Bereits 2021 hatten einige der Beschwerdeführenden in einem wegweisenden Urteil vom Bundesverfassungsgericht klarstellen lassen, dass das Erreichen der Pariser Klimaschutzziele verfassungsrechtlich bindend ist. Doch noch immer ist die Bundesregierung nicht auf Kurs, ihre verbindlichen Klimaziele zu erreichen, bestätigte der Expertenrat Klimafragen Anfang Juni. Die damaligen Beschwerdeführer:innen und weitere Kläger:innen fordern nun zusammen mit Greenpeace und Germanwatch die gesetzeskonforme, schnelle Umsetzung des Karlsruher Klimabeschlusses. Sie konzentrieren sich dabei vor allem auf die von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) verschleppten Klimaschutzmaßnahmen.

„Um zu verhindern, dass künftig unverhältnismäßig und in unzulässiger Weise in die Freiheitsrechte von Menschen eingegriffen wird, braucht es jetzt im Verkehrssektor dringend alternative Mobilitätsangebote. Diese muss es vor allem für Menschen in ländlichen Regionen mit geringem Einkommen geben sowie für solche, die auf Mobilität zum Beispiel aus beruflichen Gründen angewiesen sind”, sagt Kai Bergmann, Referent für deutsche Klimapolitik bei Germanwatch.

Noch bis zum 31. August können sich alle in Deutschland lebenden Menschen über 14 Jahre ohne Kosten und persönliche Risiken der Verfassungsbeschwerde anschließen. Die Verfassungsbeschwerde ist eine von dreien, die fünf deutsche Umweltverbände gemeinsam mit Kläger:innen aus allen Teilen der Gesellschaft gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung sowie insbesondere die Entkernung des Klimaschutzgesetzes (KSG) erheben. Neben Greenpeace und Germanwatch führen auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) jeweils eine Beschwerde.“

Weitere Informationen zur Zukunftsklage unter https://www.germanwatch.org/de/zukunftsklage und https://zukunftsklage.greenpeace.de/

 

Vortext: Christoph Maisenbacher
Quelle: Presseinformation von Germanwatch / Stefan Küper und notierte Links – 29. August 2024
Fotos: © Britta Radike / Greenpeace