GEWERBE UND ASBEST
2 Schreiner, 1 Immobilienmakler, Detlef Thul und der „Kleine Asbestschein“
Asbest: bezogen auf das Thema Haus betrifft dies nicht nur Dachdecker (Stichwort „Eternit“), sondern fast jedes Gewerk das in direkter oder indirekter Form an einem Haus tätig sein mag. Denn Fakt ist, dass Asbest in Deutschland mit dem Jahr 1990 weder hergestellt noch verwendet werden durfte. In der Europäischen Gemeinschaft allerdings erst mit dem Jahr 2005 das Verwenden und Inverkehrbringen verboten wurde.
Ein zweitätiger Kurs kann auch einem Immobilienmakler nicht schaden
Es gibt Regeln und Gesetze für das Bauhaupt- und Nebengewerbe – zu welchem inzwischen auch die Schreinerbetriebe zählen – die zum einen für das Thema Asbestsanierung und zum anderen für die damit verbundene Verantwortung gegenüber der Gesundheit von Menschen und Mitarbeitern sensibilisieren sollen. Dazu wurde die Verpflichtung eingeführt, den „Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit Anlage 4 (c) zur TRGS [Technische Regeln für Gefahrstoffe] 519“ absolvieren zu müssen.
Zwei Mal acht Stunden Unterricht mit schriftlicher Abschlussprüfung, welche beim Bestehen von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord „staatlich anerkannt“ wird.
Detlef Thul steht am Beamer
Der Geschäftsführer der „ThuLa GmbH“ hat sich das Thema mit seinen regelmäßig stattfindenden Seminaren zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (vgl. https://thula-safety.de/ )
Am zuletzt absolvierten Seminar nahmen die Geschäftsführer der Schreinerei-Betriebe Wollscheid aus Konz und Vogel aus Föhren wie auch der RE/MAX Immobilienmakler Christoph Maisenbacher teil, die alle drei inzwischen zu einer „sachkundigen Person“ wurden, welche Asbest- Abbruch, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten begleiten dürfen.
Das hört sich zunächst sehr abstrakt an. – Doch was macht Asbest im Vergleich zu anderen Materialien so „gefährlich“? Oder anders gefragt: was war so „toll“ am Asbest? – Die Verwendung von Asbest in über 3.000 Produkten bis 1990 begründete sich in der Eigenschaft der „Wunderfaser“, welche natürlich vorkommt und eine große Festigkeit besitzt und gleichzeitig hitze- und säurebeständig ist. Die Gefahr von Asbest sind die kleinen Haken des Kristalls, welche beim Einatmen nicht abgebaut oder ausgeschieden werden können, sondern in der Lunge verbleiben.
Deshalb lautet bei Asbest-Arbeiten die Devise: langsam und mit Mundschutz, Sicherheitsanzug, möglichst staubfrei und nach ganz klar definierten Regeln. Nicht umsonst freuen sich Dachdecker bei Asbest-Abbrucharbeiten, wenn es regnet. Und sagt uns Kursteilnehmern der Aufkleber „a – Achtung enthält Asbest“ inzwischen vieles oder das Verbotsschild von einem Menschen mit ausgestreckter Hand und schwarzer Handfläche und dem Text „Asbestfasern“, dass hier mit Asbest gearbeitet wird.
Auch der Umgang mit Asbest und langsam drehenden Bohrern (denn Gerüstbauer können mitunter ein Gerüst an einer mit Asbestplatten versehenen Wandseite aufbauen müssen) oder gar Industriesaugern der Klasse H sind den Kursteilnehmern vertrauter. – Bis hin zu der Notwendigkeit eines Schleusensystems zur Dekontamination von Beschäftigten, welche in Innenräumen Asbestabbrucharbeiten realisieren. Wir kennen den Unterschied von Schwarz- und Weißbereich an einer Baustelle und vor allem die Tatsache, dass Arbeiten mit Asbest unbedingt Schutzkleidung benötigen, welche tatsächlich mit dem Asbest entsorgt wird und nicht am Kleiderhaken für den nächsten Tag (eventuell sogar im Privathaushalt) aufgehängt wird.
Deshalb ist es im Sinne des Gesundheitsschutzes aller wichtig, diesen „kleinen Asbestschein“ zu erwerben, um als „Sachkundiger“ sensibel und verantwortungsbewusst sich dem Thema zu stellen. – Und ja, wenn Ihr Eternit-Dach nach einem Sturm Beschädigungen aufweist, müssen Sie dies nicht gleich komplett entsorgen lassen. – Doch eines geht nicht: sollten Sie noch Eternit-Platten „rumliegen“ haben, können diese nicht die kaputten ersetzen.
Wenn also Frau oder Mann sich notwendigerweise oder aus purem Interesse am Sachverhalt und dem dem „Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit Anlage 4 (c) zur TRGS 519“, der meldet sich einfach bei Detlef Thul (siehe unten) oder scrollt auf dessen Webseite.
Von links nach rechts auf unserem Titelfoto:
_ Helmut Wollscheid – Schreinerei Wollscheid – https://www.schreinerei-wollscheid.de/site/ – Max-Planck-straße 16 – 54329 Konz-Könen
_ Carsten Vogel – Schreinerei Vogel – http://www.schreinerei-vogel-trier.de/ – Auf dem Steinhäufchen 6 – 54343 Föhren
_ Christoph Maisenbacher – RE/MAX Premium Trier-Wittlich-Bitburg – https://premium-trier.remax.de/de/ – Engelstraße 12 – 54292 Trier
_ Detlef Thul – ThuLa GmbH – https://thula-safety.de/ – Bergeilerweg 2a – 54516 Wittlich – Tel. 06571 999 7111 – Mobl 0151 223 69612
Text: Trierer Umschau / Redaktion Wittlich
Foto: Fa. Sifatec / 54538 Bengel